Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder - Umfang, Nachweis und Kompensation in Baden-Württemberg

Termin
28.11.2025
Uhrzeit
9:00 - 12:30 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB254131
Dozent
Rainer Grund
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Rainer Grund

Rainer Grund

Leitender Stadtverwaltungsdirektor, stv. Leiter des Baurechtsamts der Landeshauptstadt Stuttgart, Lehrbeauftragter der Hochschule für Technik Stuttgart.

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Inhalte


Die Forderung nach Nachweis der notwendigen Stellplätze kennt das Bauordnungsrecht seit Langem. Trotzdem ergeben sich in der Anwendung der einschlägigen Vorschriften noch immer tatsächliche und rechtliche Probleme. Nur beispielhaft genannt seien die Anwendung der einschlägigen Verwaltungsvorschrift mit ihren komplexen Anrechnungsregelungen für den ÖPNV auf Bestandsgebäude und bestehende Stellplätze, die Anforderungen an die Ausführung geeigneter Stellplätze aber auch die Auswirkungen veränderter rechtlicher und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen auf klassische Lösungsansätze, z. B. Doppelnutzungen von Stellplätzen bei kaum noch begrenzten Ladenöffnungszeiten. Auch die Nachweispflicht für Fahrradabstellplätze führt dabei zu völlig neuen, weitergehenden Anforderungen an die Entwurfsverfasser und Baurechtsbehörden.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage sollen Umfang und Erfüllungsmöglichkeiten der Nachweispflicht aufgezeigt werden.

Sie haben auch Gelegenheit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Bitte senden Sie Ihre Fragen und Problemfälle unter Angabe der Webinar-Nummer bis14 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail an fortbildung@vhw.de.

Zielgruppe

Bürgermeister(innen), Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Baugenehmigungsbehörden, Bauträgern, Vermessungs- und Architekturbüros, freie Stadtplaner(innen) und Rechtsanwälte.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
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Zugang mit Tablet oder Smartphone
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Inhaltlich zuständig

Rainer Floren