Veranstaltungsdetails

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Wohngeld- und Sozialrecht

Nachrang der Eingliederungshilfe nach § 91 SGB IX

Termin
25.06.2025
Uhrzeit
9:00 - 12:15 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB250943
Dozent
Christian Au LL.M.
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Christian Au LL.M.

Christian Au LL.M.

Fachanwalt für Sozialrecht

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Inhalte

§ 91 SGB IX normiert den Nachrang der Eingliederungshilfe. Dabei wird in Absatz 1 ein allgemeiner Nachrang gegenüber Dritten aller Art aufgestellt, der in Absatz 2 insbesondere Träger anderer Sozialleistungen ins Visier nimmt. Absatz 3 befasst sich dann schließlich mit dem in § 13 Abs. 3 SGB XI normierten Gleichrang mit der Sozialen Pflegeversicherung, der in der Praxis erhebliche Abrenzungsschwierigkeiten bereitet.

In dieser Veranstaltung geht es eingangs darum, die Reichweite des Absatz 1 näher zu beleuchten. Wann erhält der Leistungsberechtigte die Leistung von anderen und wann bestünde nur eine -ggf. unbeachtliche- Möglichkeit, sie zu erhalten. Hier wird auch die Überleitungsmöglichkeit des § 141 SGB IX in den Blick zu nehmen sein.

Der Schwerpunkt der Veranstaltung wird sodann auf einem umfassenden Überblick vorrangiger Leistungen anderer Sozialleistungsträger, insbesondere Rehabilitationsträger, liegen. Hier werden insbesondere Leistungen der Krankenversicherungen, der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung und des Trägers der Sozialen Entschädigung dargestellt und an Fallbeispielen erläutert werden. Auch für die Leistungsberechtigten ist es von großer Bedeutung, dass hier ein vertieftes Wissen bei den Trägern der Eingliederungshilfe vorhanden ist, um beispielsweise ungerechtfertigte Berücksichtigungen von Einkommen und Vermögen zu vermeiden.

Zum Abschluss wird das Verhältnis zur Pflegeversicherung beleuchtet und anhand von Fallbeispielen der Versuch einer Abgrenzung unternommen, der angesichts des Gleichrangs nicht gerade leicht fällt.

Zielgruppe

Leiter*innen oder Mitarbeiter*innen der Sozial- und Jugendämter der Städte, Gemeinden und Landkreise, Mitarbeiter*innen der leistungserbringenden Trägervereine
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Inhaltlich zuständig

Petra Paul