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Monitoring - stimmt, da war doch noch was! Monitoring ist ein Begriff der vielfältig verwendet und z.T. sehr unterschiedlich interpretiert wird. Ein Thema, das oft "stiefmütterlich" in einem kurzen Kapitel der Planbegründung abgehandelt wird. Dabei umfasst das Monitoring nicht nur die Überwachung der naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen sondern alle Schutzgüter (Natur, Boden, Wasser, Klima, Immissionen).
Seit der Übernahme vom UVPG ins BauGB durch das EAG-Bau im Jahre 2004 gilt es auch für die Bauleitplanung. In § 4c BauGB wird ausgeführt, dass die "Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen überwachen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln…".
Ziel des Monitorings ist es, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, vorhabenbedingte Beeinträchtigungen zu beobachten und dafür jeweils aktuelle Daten bereitzustellen, sowie geeignete Maßnahmen zur Abhilfe bei unvorhergesehenen, erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu ergreifen.
In der Praxis ist dies kaum zu bewältigen, insbesondere für kleinere Gemeinden. Viel Fragen stellen sich in diesem Zusammenhang u.a. zur Dauer und zu den Berichtspflichten. Und wie erfasst man eigentlich die unvorhergesehenen nachteiligen Auswirkungen? Was sind die rechtlichen Konsequenzen bei einem nicht oder nur unvollständig durchgeführten Monitoring?
Mit diesem Kurz-Webinar soll der Versuch unternommen werden, etwas Licht in ins Dunkel zu bringen. Wie ist die gängige Praxis, auf welche Umweltinformationssysteme kann man zugreifen? Was ist vom Aufwand her noch zu vertreten und wann endet das Monitoring?
Bereichen Sie das Webinar mit eigenen Fragestellungen und Praxisbeispielen. Bitten senden Sie diese bis zu zwei Wochen vor dem Webinar per E-Mail an
umweltrecht@vhw.de
Das Programmblatt wird in Kürze eingestellt.
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