Inhalte
Nach der Entscheidung des BVerwG vom 17.10.2023 muss die Doppelbelastung von Gebührenpflichtigen, welche bereits einen Herstellungsbeitrag geleistet haben, vermieden werden, da dies eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des Vertrauensschutzes nach Art. 20 Abs. 3 GG wäre. Demnach können verjährte Herstellungsbeiträge für öffentliche Einrichtungen nicht über Gebühren refinanziert werden. Es ist daher notwendig, sich über die verbliebenen Handlungsmöglichkeiten zu informieren, um für zukünftige Abrechnungen gewappnet zu sein.
Die Dozenten Herr C. Hofmann und Herr T. Pencereci erörtern im Seminar die rechtlichen und wirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten sowie kalkulatorische Methoden, die nach derzeitigem Erkenntnisstand und Regeln der Technik in der Gebührenkalkulation für die öffentliche Einrichtung diesen Konflikt ausräumen kann. Darüber hinaus werden auch diejenigen Handlungsalternativen aufgezeigt, welche aus rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen heraus nicht geeignet sind, da diese wiederum mit dem geltenden Recht in Konflikt stehen können.
Setzen Sie sich in diesem Seminar mit Ihrem Risikomanagement auseinander und erhalten Sie betriebswirtschaftliche Hinweise zu zukünftigen Gebührenerhebung.
Wir werden mit Ihnen gemeinsam auch Ihre bestehenden Fragestellungen diskutieren können - ohne den Anspruch zu haben, diese abschließend beantworten zu können. Vielmehr besprechen wir den "worst case", um Sie über die ungünstigste Variante der zukünftigen Gebührenerhebungen zu informieren.
Den detaillierten Programmablauf finden Sie unter Programm-Infos.
Als Podiumsgast wird auch VRiVG Herr J. Kluge seine Expertise zum Thema beitragen.
Das Seminar wird auch vom Landeswasserverbandstag Brandenburg e.V. unterstützt.
Zielgruppe
Geschäftsführer/innen und kaufmännische Mitarbeiter/innen von Wasser- und Abwasserzweckverbänden, Leiter/innen und kaufmännische Mitarbeiter/innen von Bauverwaltungs-, Tiefbau-, Rechts- und Rechnungsprüfungsämtern sowie der Kämmereien von Städten und Gemeinden, die die Wasserver- und/ oder Abwasserentsorgung nicht übertragen haben, von Eigenbetrieben, Stadtwerken, Ver- bzw. Entsorgungsunternehmen sowie der Kommunalaufsicht, Sachverständige, Planer, Ingenieure, Rechtsanwälte und Kommunalberater.
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
hier.v-TICKER abonnieren
Ausgewählte Veranstaltungstipps, ein- oder zweimal im Monat im E-Mail-Kompaktformat.
Jetzt abonnieren!