Veranstaltungsdetails

Wohngeld- und Sozialrecht

Krankenkassenrecht für Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe

Termin
02.04.2025
Uhrzeit
9:00 - 12:15 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB250941
Dozent
Christian Au LL.M.
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Christian Au LL.M.

Christian Au LL.M.

Fachanwalt für Sozialrecht

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Inhalte

Der Träger der Eingliederungshilfe ist gem. § 91 SGB IX grundsätzlich nachrangig zur Leistung verpflichtet. Insbesondere, wenn Sozialleistungsträger kraft Gesetzes verpflichtet sind, in ihrem Verantwortungsbereich die Verwirklichung von Rechten für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten oder zu fördern, tritt der EGH-Träger in den Hintergrund.

Diese Veranstaltung vermittelt einen vertieften Überblick über das Leistungsrecht der Gesetzlichen Krankenversicherung, damit sicher bestimmt werden kann, ob vorrangige Leistungen in Anspruch zu nehmen sind.

Zielgruppe

Mitarbeitende in der Sachbearbeitung und Fallkoordination der Eingliederungshilfe,Teamleiter*innen, Rechnungsprüfer*innen
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
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Nur für Tablet/Smartphone:
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Video-Leitfaden Link Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Petra Paul