Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Kommunalrecht und Bauleitplanung in Schleswig-Holstein - Zuständigkeiten, Verfahrensschritte, Fehlerfolgen

Termin
10.09.2024
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
Ort | Bundesland
Neumünster | Schleswig-Holstein
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | SH244002
Dozent
Prof. Dr. Christoph Brüning
Nicht-Mitglieder
€ 435,00*
vhw-Mitglieder
€ 370,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Prof. Dr.                                                    Christoph Brüning

Prof. Dr. Christoph Brüning

Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften und Direktor des Instituts für Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Kiel; Präsident des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein; zuvor Richter am VG Gelsenkirchen; Autor und Herausgeber zahlreicher Bücher, Beiträge und Kommentierungen zum öffentlichen Wirtschaftsrecht und Kommunalabgabenrecht

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Inhalte

Das Kommunalrecht hat für die Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen eine in der Praxis leider oft unterschätzte Bedeutung. Insbesondere die Anforderungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung an die Bekanntmachung von Bauleitplänen stellen hohe Anforderungen an das Fachwissen der planenden Gemeinden. Die Bekanntmachung wird zunehmend umfangreicher und kann unter Umständen mehr als eine DIN A4-Seite umfassen.

In dem Seminar wird anhand vieler Beispiele erläutert, wie das Verfahren der Aufstellung von Bauleitplänen abläuft. Dabei wird auch darauf eingegangen, wie kommunalrechtliche Fehler bei der vermieden werden können. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Bauleitplanung bundesrechtlich und damit dem Landesrecht vorrangig geregelt ist. Allerdings lässt das Bundesrecht zahlreiche Lücken, die mit landes- und ortsrechtlichen Bestimmungen ausgefüllt werden können oder müssen. In Bezug auf Zuständigkeiten und Verfahren für die Willensbildung vor Ort findet dann das Kommunalrecht des Landes Schleswig-Holstein Anwendung. Das betrifft Vorschriften zur Bekanntmachung ebenso wie zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und zu Sitzungen der Vertretungskörperschaft. Insbesondere hinsichtlich der Fehlerfolgen für rechtswidrige Beschlüsse der Stadt- oder Gemeindevertretung ist das Kommunalrecht neben dem bundesrechtlichen Regime der Planerhaltung zu beachten.

Im Seminar werden die weitergeltenden digitalen Verfahrensweisen aus dem Planungssicherstellungsgesetz und Vorschriften zur Digitalisierung der Verfahrensvorschriften der Bauleitplanung behandelt.

Zudem wird § 215a BauGB besprochen, der die Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren nach § 13 b beinhaltet. Lernen Sie, wie Sie nach dieser Vorschrift begonnene Verfahren rechtssicher zu Ende führen können.

Darüber hinaus informieren Sie sich über aktuelle Fachdebatten und ggf. im Gesetzgebungsverfahren befindliche Vorschriften im Bauplanungsrecht.

Gern können Sie bis zwei Wochen vor dem Seminar einschlägige Fallkonstellationen und Fragen per E-Mail bei fortbildung@vhw.de einreichen

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter, der Umwelt- und Rechtsämter der kommunalen Gebietskörperschaften, der am baurechtlichen Genehmigungsverfahren beteiligten staatlichen Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange, weiterhin Planer und Planerinnen, Architekten und Architektinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Hinweise
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sowie zur Anerkennung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV bei der hierfür zuständigen Behörde.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer Bau NRW wird beantragt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Inhaltlich zuständig

Petra Lau

Organisatorisch zuständig

Sylke Fehrmann

Organisation

Sabine Korte

Organisation

Melanie Willamowski

Organisation

Anschrift

Region Nord vhw-Geschäftsstelle Schleswig-Holstein/ Hamburg
Sextrostraße 3-5
30169 Hannover

Veranstaltungsort