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Das Kommunalrecht hat für die Aufstellung von Bauleitplänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen eine in der Praxis leider oft unterschätzte Bedeutung. Insbesondere die Anforderungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung an die Bekanntmachung von Bauleitplänen stellen hohe Anforderungen an das Fachwissen der planenden Gemeinden. Die Bekanntmachung wird zunehmend umfangreicher und kann unter Umständen mehr als eine DIN A4-Seite umfassen.
In dem Seminar wird anhand vieler Beispiele erläutert, wie das Verfahren der Aufstellung von Bauleitplänen abläuft. Dabei wird auch darauf eingegangen, wie kommunalrechtliche Fehler bei der vermieden werden können. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Bauleitplanung bundesrechtlich und damit dem Landesrecht vorrangig geregelt ist. Allerdings lässt das Bundesrecht zahlreiche Lücken, die mit landes- und ortsrechtlichen Bestimmungen ausgefüllt werden können oder müssen. In Bezug auf Zuständigkeiten und Verfahren für die Willensbildung vor Ort findet dann das Kommunalrecht des Landes Schleswig-Holstein Anwendung. Das betrifft Vorschriften zur Bekanntmachung ebenso wie zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und zu Sitzungen der Vertretungskörperschaft. Insbesondere hinsichtlich der Fehlerfolgen für rechtswidrige Beschlüsse der Stadt- oder Gemeindevertretung ist das Kommunalrecht neben dem bundesrechtlichen Regime der Planerhaltung zu beachten.
Im Seminar werden die weitergeltenden digitalen Verfahrensweisen aus dem Planungssicherstellungsgesetz und Vorschriften zur Digitalisierung der Verfahrensvorschriften der Bauleitplanung behandelt.
Zudem wird § 215a BauGB besprochen, der die Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren nach § 13 b beinhaltet. Lernen Sie, wie Sie nach dieser Vorschrift begonnene Verfahren rechtssicher zu Ende führen können.
Darüber hinaus informieren Sie sich über aktuelle Fachdebatten und ggf. im Gesetzgebungsverfahren befindliche Vorschriften im Bauplanungsrecht.
Gern können Sie bis zwei Wochen vor dem Seminar einschlägige Fallkonstellationen und Fragen per E-Mail bei
fortbildung@vhw.de einreichen