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Funktionierende Nahversorgungsstrukturen bestimmen die Qualität unserer Städte und Gemeinden. Lebensmittelmärkte sind "Motoren der Zentrenentwicklung" und bilden das Rückgrat der wohnortnahen Versorgung in der Fläche. Der Lebensmittel- und Drogeriewareneinzelhandel ist gleichermaßen ein erheblicher Wirtschaftsfaktor.
Dabei unterliegt der Lebensmittel- und Drogeriewareneinzelhandel einem dynamischen Strukturwandel. Er betrifft alle Regionen und Städte in Deutschland. Insbesondere neue Betriebskonzepte, das Verkaufsflächenwachstum der Lebensmittelmärkte und bestehende und sich verändernde Standortanforderungen lösen zahlreiche planerische Fragen aus.
Immer mehr Kommunen stellen daher qualifizierte Nahversorgungskonzepte auf, die den bestimmenden angebots- und nachfrageseitigen Trends sowie der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung entsprechen.
Im Webinar wird die Frage beantwortet wie Nahversorgungsentwicklung grundsätzlich gesteuert werden kann und wie Nahversorgungsvorhaben konkret planerisch oder genehmigungsrechtlich umgesetzt werden können. Dabei werden hochaktuelle Themen berücksichtigt:
- Welche Auswirkungen hat die BauGB/BauNVO Novelle 2025 auf die Entwicklung und rechtssichere Steuerung der Nahversorgungsstrukturen?
- Die Zinsen sinken. Projektentwicklungen werden wieder attraktiver. Auf welche Dynamik müssen sich Kommunen einstellen?
- Lieferservice, Online Handel, neue Hybridkonzepte: Welche Risiken und Chancen bieten neue Formate für die Nahversorgung?
Zielgruppe
Kolleginnen und Kollegen aus den Stadtentwicklungsabteilungen, Bauplanungsämtern, Liegenschaftsämtern und der Finanzverwaltung von Städten, Kreisen und Gemeinden, Wirtschaftsförderer, Kommunalpolitiker, Projektentwickler, Planungs- und Genehmigungsbehörden, Verbandsvertreter/Innen aus dem Bereich Einzelhandel, Architekten, Planer und Ingenieure sowie Rechtsanwälte.
Hinweise zur Teilnahme
Die Anerkennung als Pflichtfortbildung wird bei der Architektenkammer Nordrhein Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein Westfalen beantragt.
Weitere Informationen zu Pflichtfortbildungen und Hinweise zu Anerkennung finden Sie hier: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Diese Veranstaltung ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Veranstaltung ist als Pflichtfortbildung zur Anerkennung bei der Ingenieurkammer Bau NRW beantragt.
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 6 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 25-500009-037 anerkannt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am
Webinar
Für das Webinar nutzen wir
Cisco Webex Meeting.
Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
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