Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Kollisionspunkte bei Windenergieanlagen mit dem Denkmalschutz

Termin
10.04.2025
Uhrzeit
9:30 - 12:45 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB254056
Dozent
Fabian Grenzer
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Fabian Grenzer

Rechtsanwalt bei GÖRG am Standort München; berät schwerpunktmäßig in den Bereichen Öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltrecht

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Inhalte

Der Denkmalschutz --- ein Verhinderer des Ausbaus von erneuerbaren Energien? Angesichts der Tatsache, dass die Genehmigung eines relevanten Anteils von beantragten Windenergieanlagen am Denkmalschutz scheitert, ist dies auf den ersten Blick kein ganz unberechtigter Vorwurf. Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen an oder auf Denkmälern wird bei Windenergieanlagen dabei im Regelfall nicht einmal die Bausubstanz angetastet, sondern ein Entgegenstehen des Denkmalschutzes lässt sich schon alleine über eine optische Beeinträchtigung begründen.

Diese Problematik ist vor dem Hintergrund des - u. a. aufgrund des 1,5-Grad-Ziels und der Abhängigkeit von fossilen Energieressourcen (Ukraine-Krieg) - dringend benötigten Ausbaus erneuerbarer Energien hochaktuell.
In juristischer Hinsicht ist das Spannungsverhältnis von Denkmalschutz und Windenergie zusätzlich auch deshalb interessant, dass § 2 EEG 2023 regelt, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie der dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen. Die erneuerbaren Energien sollen als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden, bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein - "nur" optisch beeinträchtigtes Denkmal - der Errichtung einer Windenergieanlage noch entgegenstehen kann.

Das Webinar möchte diesem Konflikt unter Berücksichtigung der dazu bislang vorliegenden Rechtsprechung auf den Grund gehen. Beleuchtet werden neben der genannten Vorschrift die wesentlichen Konstellationen, in denen dieses Thema relevant wird. Dies mag vor allem den Bauherrn und die jeweilige Behörde auf Genehmigungsebene betreffen; allerdings kann auch schon eine Auseinandersetzung auf der Planungsebene angezeigt sein.

Zielgruppe

Mitarbeitende von Denkmalbehörden und Denkmalpflegeämtern, Bauplanungs-, Bauaufsichts- oder Rechtsämtern, Liegenschaftsverwaltungen, Bauherrn/Projektentwickler von Windenergieanlagen, Architektur-/Ingenieurbüros und Anwaltskanzleien sowie Denkmaleigentümer.
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 3 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen wurde beantragt. Die Teilnahmebescheinigung mit der Anerkennung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen können Sie auch zum Nachweis der Pflichtfortbildung bei den Architekten- bzw. Ingenieurkammern einiger weiterer Bundesländer verwenden. Nähe Informationen hierzu finden Sie auf unseren Internetseiten.

Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
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Zugang mit Tablet oder Smartphone
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Inhaltlich zuständig

Yves Müller