Bitte haben Sie zu der Veranstaltung eine Sammlung der einschlägigen Gesetze zur Hand, z.B. die Gesetzessammlung aus dem vhw-Verlag u.a. mit BauGB, BNatSchG, BauNVO, UVPG, UmwRG.
Konkrete Fragen können Sie bis zwei Wochen vor der Veranstaltung per E-Mail an
umweltrecht@vhw.de richten.
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechts-anwaltskammer.
Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Die Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 8 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 71379 anerkannt.
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 7 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 25-500009-260 anerkannt.