Veranstaltungsdetails

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Umweltrecht und Klimaschutz

Klimaschutz in der Planungs- und Verwaltungspraxis von Bund, Ländern und Gemeinden

Termin
17.03.2025
Uhrzeit
10:00 - 16:00 Uhr
Ort | Bundesland
Berlin | Berlin
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | BB250701
Dozent
Dr. Martin J. Ohms
Nicht-Mitglieder
€ 435,00*
vhw-Mitglieder
€ 370,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Dr.                                                          Martin J. Ohms

Dr. Martin J. Ohms

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Ohms Rechtsanwälte, Kanzlei für Umwelt, Energie- und Klimaschutzrecht, Berlin. Herr Dr. Ohms hat sich auf Fragen des Umwelt-, Energie- und Klimaschutzrechts spezialisiert. Er arbeitet schwerpunktmäßig im Wirtschaftsverwaltungsrecht, insbesondere im Umweltrecht und den angrenzenden Bereichen des Energierechts und des Enteignungsrechts sowie dem  Recht der Amtshaftung. Er begleitet zahlreiche Bauleitplanverfahren sowie Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte, Industrie- und Gewerbeanlagen.

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Inhalte

Das Gebot des § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz, Klimaschutzaspekte einzubeziehen, gilt bei allen Planungs- und Entscheidungsprozessen. Seit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts und dem Klimaurteil des Bundesverwaltungsgerichts sind Klimaschutzaspekte aus keinem etwas größeren Zulassungsverfahren mehr wegzudenken.

Was bedeutet das für die Praxis und wie kann dies rechtssicher erfolgen? Hierauf gibt die Veranstaltung praktische Antworten und Beispiele.

Welche aktiven Gestaltungsmöglichkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden bestehen, etwa im Wege ordnungsrechtlicher Verpflichtungen, von maßstabsbildenden Klimaprogrammen, finanziellen Anreizen oder der kommunalen Bauleitplanung? Welche rechtlichen Instrumente bestehen, wie können sie durchgesetzt werden und welchen praktischen Nutzen haben sie?

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich einmal wieder im persönlichen Kontakt untereinander und mit dem Dozenten auszutauschen.

Bitte melden Sie sich nach Möglichkeit bis Mitte Dezember 2024 an, damit diese Präsenzveranstaltungen tatsächlich stattfinden kann. Bei den Webinaren erreichen uns Anmeldungen oft sehr kurzfristig - das ist bei virtuellen Formaten meist auch kein Problem. Bei Präsenzveranstaltungen benötigen wir jedoch - wegen langer Stornierungsfristen (bis zu acht Wochen) beim Tagungshaus - rechtzeitig Planungssicherheit.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Akteure in Verwaltung und Planungs- und Ingenieurbüros, die mit der Unterstützung der öffentlichen Hand beauftragt sind. Das Seminar richtet sich an Vertreter von Unternehmen, die ihren Carbon Footprint verbessern wollen oder Klimaneutralität schon vor 2045 erreichen wollen. Die Veranstaltung richtet sich auch an Rechtanwält/innen und Kommunalpolitiker/innen sowie Vertreter/innen von Umweltverbänden und Projektentwicklern.

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.
Hinweise
Tragen Sie mit Ihrem Praxisbeispiel dazu bei, dass auch Ihr Fall diskutiert wird. Bitte senden Sie Ihre Fallbeispiele per E-Mail an umweltrecht@vhw.de .

Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 4,5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Eckhard Lange

Eckhard Lange

Organisatorisch zuständig

Silke Matter

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Berlin/Brandenburg
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin

Veranstaltungsort