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Fortbildung zur Moderatorin / zum Moderator in der Stadtentwicklung
Mit der Fortbildung zum Moderator/zur Moderatorin möchte der VHW Ihnen Techniken an die Hand geben, die es Ihnen im alltäglichen Planungsleben leichter machen, die Herausforderungen in der Kommunikation mit der breiten Bürgerschaft zu meistern.
Heute geht es ohne Moderation kaum noch, intern wie extern!
Die Fortbildung befähigt Sie, selbständig Moderationskonzepte zu entwickeln und erfolgreich durchzuführen. Wir bieten Ihnen einen berufsbegleitenden Lernprozess, eingebettet in ein praxisnahes und modernes Konzept für die Moderation von Stadtentwicklungsprozessen. Es werden umfangreiche Methoden und Vorgehensweisen zur Gestaltung und Umsetzung von Moderationsprozessen vermittelt.
Im Mittelpunkt steht dabei die Übertragbarkeit auf die Anwendungsmöglichkeiten der Teilnehmer/innen. Hierfür stehen Ihnen die Trainerinnen mit ihrem breiten Erfahrungsschatz zur Seite.
Die drei Ausbildungsmodule finden wie folgt statt:
1. Einheit: Donnerstag/Freitag, 6./7. März 2025
2. Einheit: Donnerstag/Freitag, 27./28. März 2025
3. Einheit: Donnerstag/Freitag, 10./11. April 2025
Die Fortbildung ist für maximal 15 Teilnehmende ausgelegt.
Für weitere Informationen (s. Programm-Download) und Fragen steht Ihnen gerne Herr Böttcher zur Verfügung (s. Kontakt weiter unten).
Hinweise
In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung sowie eine Vollverpflegung mit Übernachtung enthalten (Mittagessen und Abendessen am 1. Tag; Übernachtung von Tag 1 auf Tag 2; Frühstück und Mittagessen am 2. Tag, Getränke sowie Kaffee/Tee während der Pausen).
Eine Ratenzahlung ist wie folgt möglich:
Die erste Rate in Höhe von 1050,- € (Mitglieder) / 1150,- € (Nichtmitglieder) für die 1. Einheit ist fällig am 07.03.2025
Die zweite Rate in Höhe von 1050,- € (Mitglieder) / 1150,- € (Nichtmitglieder) für die 2. Einheit ist fällig am 28.03.2025
Die dritte Rate in Höhe von 1050,- € (Mitglieder) / 1150,- € (Nichtmitglieder) für die 3. Einheit ist fällig am 11.04.2025
Für die abgeschlossene Fortbildung wird das Zertifikat Moderator/in vom vhw-Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. vergeben.
Die Anerkennung als Pflichtfortbildung wird bei der Architektenkammer Nordrhein Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein Westfalen beantragt.
weitere Informationen zu Pflichtfortbildungen und Hinweise zu Anerkennung finden Sie hier: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Auf Wunsch können wir einen Antrag auf Anerkennung als Pflichtfortbildung bei der für Sie zuständigen Architekten-/Ingenieurkammer stellen. Hierbei benötigen einzelne Kammern einen Vorlauf von bis zu 7 Wochen vor Veranstaltungstermin.Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 52 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 25-500009-038 anerkannt.