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Eating is the new shopping! Der Gastronomiebesuch ist nach dem Einkauf der zweitwichtigste Grund für Innenstadtaufenthalte. Außengastronomie prägt Straßenzüge, Plätze und Ausgehviertel von Städten sämtlicher Größenklassen und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auf der anderen Seite suchen immer mehr Systemgastronomiebetreiber gezielt autoorientierte Lagen an Ausfallstraßen als Standorte.
Im Webinar wird die stadtplanerische Relevanz von Gastronomiebetrieben erörtert.
Die aktuellen Trends und Herausforderungen - auch unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie - werden erarbeitet. Die Möglichkeiten und Anforderungen an die Aufstellung von Gastronomiekonzepten werden Ihnen ausführlich anhand von Praxisbeispielen erläutert.
- Welche Bedeutung und Bestandteile haben Gastronomiekonzepte?
- Welche Arten von Gastronomie gibt es?
- Wo sollten Gastronomiebetriebe in räumlicher Hinsicht angesiedelt werden?
Zudem werden die rechtlichen Anforderungen und Wirkungen von Gastronomiekonzepten beleuchtet.
- Welche gesetzlichen Grundlagen finden Anwendung?
- Sind Gastronomiekonzepte verbindlich oder bedarf es der Aufstellung von Bebauungsplänen?
Die Möglichkeiten und Grenzen der planungsrechtlichen Steuerung in Bebauungsplänen werden ebenfalls erörtert. Die in diesem Zusammenhang ergangenen verwaltungs-gerichtlichen Entscheidungen - insbesondere zu Betriebstypen von Gastronomie - werden Ihnen vorgestellt.
Des Weiteren bekommen Sie einen Überblick über die Potenziale von Gastronomie in der Innenstadt und es werden Ansätze aufgezeigt, wie diese erkannt und aktiviert werden können.
Zielgruppe
Kolleginnen/Kollegen aus den Bereichen Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften, Gewerbe- und Stadtplanung und der Finanzverwaltung von Städten, Kreisen und Gemeinden; Wirtschaftsförderer Kommunalpolitiker, Projekt-entwickler, Planungs- und Genehmigungsbehörden, Verbandsvertreter/Innen aus dem Bereich Einzelhandel u. Gastronomie, Architekten, Planer und Ingenieure sowie Rechtsanwälte.
Hinweise zur Teilnahme
Die Anerkennung als Pflichtfortbildung wird bei der Architektenkammer Nordrhein Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein Westfalen beantragt. Diese Veranstaltung ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Weitere Informationen zu Pflichtfortbildungen und Hinweise zu Anerkennung finden Sie hier: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Die Veranstaltung ist als Pflichtfortbildung zur Anerkennung bei der Ingenieurkammer Bau NRW beantragt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am
Webinar
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Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
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