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Das Recht der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß §§ 136 ff. BauGB ist das Herzstück des Besonderen Städtebaurechts. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen kommen zum Einsatz, wo immer flächenbezogene städtebauliche Missstände in Bezug auf die Substanz der baulichen Anlagen oder deren Funktion durch gezielte, einheitliche Steuerung seitens der Gemeinde behoben werden sollen. Seit ihrer Einführung durch das Städtebauförderungsgesetz im Jahre 1971 hat die Bedeutung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme als städtebauliche Gesamtmaßnahme kaum jemals abgenommen und spielt auch in vielen kleineren Kommunen weiterhin eine Rolle.
Zahlreiche Entscheidungen sowohl des Bundesverwaltungsgerichts als auch der Landesverwaltungsgerichte geben der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme einen stabilen und sicheren Anwendungsbereich. Dies ermöglicht es, mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme auch auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Derzeit seien insoweit nur die Herausforderungen für die Städte und Gemeinden infolge des vermehrten "Gewerbesterbens" und die dringenden Aufgaben des Klimaschutzes und der Anpassung des Gebäudebestades an die Folgen des Klimawandels genannt.
Im Webinar wird der Dozent die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ablaufs der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme - vom Beschluss über die Einleitung vorbereitender Untersuchungen bis hin zur Aufhebung der Sanierungssatzung bzw. Erhebung der Sanierungsausgleichsbeträge - darstellen und mit den Teilnehmern erörtern, ihnen die grundlegende Rechtsprechung hierzu vorstellen und anhand von Praxisbeispielen verständlich und nachvollziehbar machen. Selbstverständlich besteht für alle Teilnehmer die Gelegenheit zur Einbringung durch Fragen und Erfahrungen.
Bei speziellen Fragen, die dem Dozenten und den Teilnehmern unbekannte bzw. komplexere Sachverhalte zum Gegenstand haben, wird darum gebeten, diese schriftlich per E-Mail bis zwei Wochen vor dem Webinar an
fortbildung@vhw.de unter Angabe der Webinarnummer zu richten.
Hinweise zur Teilnahme
Bitte legen das BauGB zum Webinar bereit.
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer sowie zur Anerkennung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV bei der hierfür zuständigen Behörde.
Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer Bau NRW wird beantragt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
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