Veranstaltungsdetails

Umweltrecht und Klimaschutz

Die neue RED III - umweltrechtliche Anforderungen beim Ausbau der regenerativen Energie (Wind Off- und Onshore, Photovoltaik)

Termin
21.03.2025
Uhrzeit
9:00 - 13:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB250790
Dozierende
Dr. Mara Gerbig, Dr. Ute Schadek
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dr.                                                          Mara Gerbig

Dr. Mara Gerbig

Rechtsanwältin in der Kanzlei BBG und Partner, Bremen. Frau Dr. Gerbig berät die öffentliche Hand und private Unternehmen bundesweit bei Fragen im Zusammenhang mit der Planung, Zulassung und Realisierung von Infrastrukturvorhaben, insbesondere im Bereich der (erneuerbaren) Energien und bei der Umsetzung der Energiewende.

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Dr.                                                          Ute Schadek

Dr. Ute Schadek

Dipl.-Landschaftsökologin bei der Planungsgruppe Grün, Bremen, Team Umweltplanung. Erstellung umweltplanerischer Fachbeiträge zur Umweltfolgenbewältigung (UVP-Bericht, LBP, FFH-VP, Artenschutz) für Genehmigungsverfahren off- und onshore sowie Verfahrensbegleitung und Beratung bei der Umsetzung (Umweltbaubegleitung und Monitoring). Erstellung von Leitfäden im Kontext Bundeskompensationsverordnung.

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Inhalte

Seit 2022 sind eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen novelliert oder - z.T. befristet - in Kraft getreten, um Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau erneuerbarer Energien zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu zählen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und das Wasserhaushaltgesetz (WHG) bis hin zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Raumordnungsgesetz (ROG) und Baugesetzbuch (BauGB).

In diesem Webinar informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED III), durch die die Beschleunigungseffekte der NotfallVO verstetigt werden sollen. Die RED III ist vom Europäischen Parlament am 12.9.2023 verabschiedet und soll in einigen Teilen bis zum 1.7.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der RED III werden die Verfahren zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze weiter beschleunigt (u.a. Einführung sog. Beschleunigungsgebiete, Verzicht auf die Durchführung einer UVP und von Prüfungen im Arten- und europäischen Gebietsschutz). Auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten sollen die Genehmigungsverfahren angepasst und beschleunigt werden.

Gemeinsam diskutieren unsere Dozierenden mit Ihnen aus rechtlicher und fachlicher Sicht die Folgen der neuen Regelungen im Hinblick auf die Berücksichtigung in umweltplanerischen Prüfprozessen - vornehmlich in Bezug auf den Ausbau von Windenergieanlagen (on- und offshore) und Solaranlagen. Insbesondere beschäftigen wir uns (anhand von Fallbeispielen) mit dem neu vorgesehenen "Überprüfungsverfahren" zur Einschätzung der Umweltauswirkungen (Bearbeitungsfrist 30 bis 45 Tage nach Eingang des Antrags) und mit den ggf. erforderlichen "geeigneten und verhältnismäßigen Minderungs- bzw. Ausgleichsmaßnahmen".

Zielgruppe

Beschäftigte der Bauplanungs-, Bauordnungs-, Bauaufsichts-, Baugenehmigungs-, Ordnungs-, Naturschutz-, Umwelt- und Rechtsämter, der Widerspruchs- und Aufsichtsbehörden der Städte, Gemeinden und Landkreise, Beschäftigte von (Umwelt)Verbänden sowie auf dem Gebiet des Verwaltungs- und Umweltrechts tätige Rechtsanwälte, Planer und Ingenieure.
Hinweise zur Teilnahme
Tragen Sie mit Ihrem Praxisbeispiel dazu bei, dass auch Ihr Fall diskutiert wird. Bitte senden Sie Ihre Fallbeispiele per E-Mail an umweltrecht@vhw.de .

Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 3,75 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungenDie Veranstaltung wurde von der Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 5 Fortbildungspunkten zu 45 Minuten mit der Registrier-Nr. 71386 anerkannt.
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 5 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 25-500009-026 anerkannt.
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
Meeting Passwort: Fortbildung!
Nur für Tablet/Smartphone:
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


Video-Leitfaden Link Test-Raum

Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Eckhard Lange

Eckhard Lange