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Die Stadt Frankfurt am Main ist eine der wenigen Kommunen, die seit Jahren kontinuierlich den § 5 WiStrG anwendet. Dies ist jedoch nur durch erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand der Behörde möglich und verlangt auch von den Mieter*innen eine breite Mitwirkung.
Dieses Webinar soll dazu dienen, weiteren Kommunen die Anwendung dieses Gesetzes als Steuerungselement am Mietmarkt nahezubringen. Gerade Städte, die wie Frankfurt am Main einen angespannten Wohnungsmarkt haben brauchen effektive Instrumente, um die gravierendsten Fälle von Preistreiberei auf dem Mietwohnungsmarkt zu unterbinden.
Darüber hinaus hat § 5 WiStrG in seiner konsequenten Anwendung auch mittelbar eine wichtige Bedeutung für das weitere Sozialsystem. Nicht nur führen überhöhte Mieten zu einer unangemessenen Belastung von Mietenden, sie belasten auch die öffentlichen Ausgaben: Überhöhte Mietpreise führen zu höherer Wohnkostenbelastung und in der Folge ggf. zu mehr und höheren Wohngeldansprüchen, sie erhöhen die übernommenen Kosten der Unterkunft und erhöhen mit der Zeit die Differenz zwischen der Einstiegsmiete im geförderten Wohnungsbau und der ortsüblichen Miete. All diese Folgen belasten mit der Zeit die öffentlichen Sozialsysteme.
Gegenwärtig hängt die Feststellung einer Mietpreisüberhöhung im Wesentlichen von aufwändig zu ermittelnden individuellen Umständen der Mieter*innen ab.
Die Teilnehmenden können sich in diesem Webinar hierzu Sachwissen aneignen und sollen Einblicke in die Frankfurter Praxis erhalten, um so in die Lage versetzt zu werden, das Gesetz in der eigenen Kommune anzuwenden.
Auf diese Inhalte wird in dem zweitägigen Webinar eingegangen:
- Einführung in die Mietpreisüberhöhung
- Abgrenzung zum Wuchertatbestand
- Vorgehen in Verfahren anhand praktischer Beispiele
- Amtsermittlungspflicht und wie sich diese ausgestaltet
- Ausnahmetatbestände
- Das förmliche Verfahren
- Der qualifizierte Mietspiegel in Frankfurt
- Überschneidung zum Zivilrecht.
Auf ausdrückliche Empfehlung der Dozenten, sind Sie herzlich dazu eingeladen, Ihre vielleicht bereits bestehenden konkreten Fragen und Problemkonstellationen schon vorab den Dozenten zukommen zu lassen. Übersenden Sie diese gern möglichst bis spätestens 14 Tage vorher per E-Mail an
fortbildung@vhw.de.
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