Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Die Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens nach § 13 und § 13a BauGB und die Nachwirkungen des Verfahrens gem. §13b BauGB

Termin
15.01.2025 - 16.01.2025
Uhrzeit
jeweils 9:30 - 13:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB254000
Dozent
Dr. Tobias Loscher
Nicht-Mitglieder
€ 435,00*
vhw-Mitglieder
€ 370,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Dr.                                                          Tobias Loscher

Dr. Tobias Loscher

Rechtsanwalt der SEUFERT RECHTSANWÄLTE Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in München; Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich des Umwelt- und Planungsrechts sowie des öffentlichen Baurechts; Lehrbeauftragter an der Technischen Universität München und an der Universität der Bundeswehr München.

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Inhalte

In § 13 und § 13a BauGB hat der Gesetzgeber Instrumente der Verfahrensvereinfachung und der Verfahrensbeschleunigung des Bebauungsplanverfahrens in das BauGB aufgenommen, die sich in der Praxis großer Beliebtheit erfreuen. Insbesondere § 13a BauGB hat in vielen Kommunen das Regelbebauungsplanverfahren teilweise nahezu verdrängt. Neben den in § 13 und § 13a BauGB geregelten Verfahren gibt es aber auch im Regelbauungsplanverfahren gesetzlich geregelte und teilweise auch nicht geregelte Instrumente, das Bebauungsplanverfahren zu beschleunigen. In dem Seminar werden diese Beschleunigungsmöglichkeiten des Bebauungsplanverfahrens vorgestellt. Die typischen rechtlichen Fragestellungen und Fallstricke werden anschaulich anhand von Fällen besprochen, die die Rechtsprechung beschäftigt haben.

Das Seminar beschäftigt sich schließlich auch mit den Folgen der Entscheidung des BVerwG vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) für das Verfahren gem. § 13b BauGB, in der das BVerwG entschieden hat, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Im Seminar wird besprochen, wie Gemeinden, die Bebauungsplanverfahren im Verfahren gem. § 13b BauGB begonnen oder bereits abgeschlossen haben, mit dieser Entscheidung umgehen können.

Ebenfalls im Einzelnen in den Blick genommen wird die Neuregelung des § 215a BauGB. Diese soll den Gemeinden ermöglichen, im Verfahren gem. § 13b BauGB bereits begonnene Bebauungsplanverfahren zu Ende zu führen und bereits beschlossene Bebauungspläne, die im Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt wurden, in einem ergänzenden Verfahren zu heilen.


Zielgruppe

Bürgermeister und Mitarbeiter der Planungs-, Baugenehmigungs- und Rechtsämter von Städten, Gemeinden und Landkreisen, Mitarbeiter von Planungsbüros, Architekten und Stadtplaner, Investoren und Rechtsanwälte.
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach
§ 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 8 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 25-500009-079 anerkannt.

Die Veranstaltung ist als Pflichtfortbildung zur Anerkennung bei der Ingenieurkammer Bau NRW beantragt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen

Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
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Browserzugang ohne Installation
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Zugang mit Tablet oder Smartphone
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Inhaltlich zuständig

Yves Müller