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Die bestehenden abschichtenden Planungsverfahren sind bislang aber darauf aus
gerichtet, Erneuerbare Energie-Anlagen in ästhetisch minderwertigen bzw. technisch vorgeprägten Gebieten zu konzentrieren. Dies wird weder der hohen gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber der Energiewende, noch den Grundsätzen der Raumordnung und Bauleitplanung bezüglich einer ausgleichenden und gestaltenden Entwicklung von Orts- und Landschaftsbildern gerecht. Auch stößt die Akzeptanz der Bevölkerung in ebendiesen "minderwertigen" Regionen zunehmend auf erheblichen Widerstand, wenn alles Störende dort abgeladen werden soll.
Um zu einer Positivplanung und neuen Raumbildern für Landschaften mit Erneuer
baren Energien zu gelangen, können partizipativ gestaltende Verfahren eingesetzt
werden. Daraus entwickelte informelle Konzepte können Grundlage von formalen
Neuaufstellungen, aber auch Fortschreibungen von Regional- und Flächennutzungsplänen werden.
Eröffnen Sie sich Horizonte einer positiv-gestaltenden und partizipativen Planungs
kultur, erfahren und diskutieren Sie anhand von vorliegenden Ergebnissen aus der Forschung, von konkreten Fallbeispielen und auf dem aktuellsten Stand der Technik und des Planungsrechts,
- wie in kürzester Zeit aus aufgeschlossenen Bürger:innen regionale
Expert:innen mit sozialer Legitimation werden können;
- wie sich aus konkretem Raumwissen von Bürger:innen allgemeingültige, landschaftsbezogene Regeln ableiten lassen;
- wie sich bisherige weiche Tabu-Kriterien (Wald, LSG, bedeutende Kulturlandschaften, Denkmäler, Welterbe) in Gestaltungsregeln überführen lassen,
- wie großflächige Windenergie-Vorranggebiete und -Konzentrationsflächen in landschaftsgerechte Anordnungen übersetzt werden können,
- wie Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu integrierten Elementen einer multifunktionalen Kulturlandschaft werden können;
- wie eine partizipative Positivplanung sinnstiftende Narrative des Wandels erzeugen und die Energiewende beschleunigen kann.
Das Programmblatt folgt in Kürze
Hinweise zur Teilnahme
Als Teilnehmer/in sind Sie herzlich eingeladen, Fragen bis zwei Wochen vor Webinarbeginn unter
umweltrecht@vhw.deumweltrecht@vhw.de einzureichen.
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 3,5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
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