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Keine andere Behördenentscheidung ist vergleichbar komplex wie der Beschluss über die Feststellung eines Plans für ein Infrastrukturprojekt oder sonst ein umweltrelevantes Vorhaben.
Planfeststellungsbeschlüsse entscheiden oft über die Zulässigkeit und die Ausgestaltung von Vorhaben mit hohem öffentlichen Interesse, haben zugleich aber weitreichende Auswirkungen auf die Umwelt, den Einzelnen oder die betroffene Öffentlichkeit insgesamt. Sie stehen daher häufig im Rampenlicht öffentlicher Diskussion und Kritik.
Die Fehleranfälligkeit von Planfeststellungsbeschlüssen und somit das Risiko einer verwaltungsgerichtlichen Beanstandung sind beträchtlich. Dementsprechend hoch sind die administrativen und rechtlichen Anforderungen an die Planfeststellungsbehörde. Knappe Zeit- und Personalressourcen erfordern zudem eine zeiteffiziente Bearbeitung.
In diesem zweitägigen Seminar trainieren Sie Techniken, mit denen der meist umfangreiche Verfahrensstoff rechtssicher im Planfeststellungsbeschluss bewältigt werden kann. Folgende rechtliche Themen werden behandelt:
- Anhörungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, sonstige formelle Anforderungen an den Planfeststellungsbeschluss sowie materielle Anforderungen des Umweltrechts, der Abwägung und der davon umfassten Alternativenprüfung.
Im Praxisteil geben Sie diesen Anforderungen unter Einbeziehung der Planunterlagen, Einwendungen und Stellungnahmen sowie sonstigen Verfahrensergebnissen eine Struktur, die Sie in die Lage versetzt, einen Planfeststellungsbeschluss effizient zu erstellen.
Dieses Präsenzseminar zeichnet sich durch eine große Interaktion zwischen Dozent und Teilnehmenden aus.
Hinweise
Tragen Sie mit Ihrem Praxisbeispiel dazu bei, dass auch Ihr Fall diskutiert wird. Bitte senden Sie Ihre Fallbeispiele per E-Mail an
umweltrecht@vhw.de .
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 9,25 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.
Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt.
Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen