Allgemeines Verwaltungshandeln
Das Widerspruchsverfahren
- Termin
- 12.03.2025
- Uhrzeit
- 9:30 - 16:00 Uhr
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB253017
- Dozent
- Prof. Holger Weidemann
€ 395,00*
€ 325,00*
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Veranstaltungsdetails
Allgemeines Verwaltungshandeln
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Widerspruchsverfahren spielen in der Verwaltungspraxis eine gewichtige Rolle. Es bietet sich für die Verwaltung die Chance, durch einen äußeren Impuls eine getroffene Entscheidung noch einmal zu überprüfen.
Da der Widerspruch in vielen Bundesländern Voraussetzung für die Erhebung bestimmter Klagen ist, handelt es sich um ein sehr formalisiertes Verfahren. Eine solide Kenntnis der Zulässigkeitsvoraussetzungen für einen Widerspruch und des Prüfungsumfanges der Widerspruchsbehörde schützt vor bösen Überraschungen in einem späteren Klageverfahren.
Die Teilnehmenden lernen die Bedeutung und Funktion sowie den Ablauf des Widerspruchsverfahrens kennen. Es werden grundlegende Fragestellungen behandelt, aber auch die neuen Rechtsentwicklungen und Entscheidungen der Verwaltungsgerichte besprochen. Stichworte sind hier u. a. die elektronischen Verfahren und die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung. Zudem werden die Besonderheiten in den einzelnen Bundesländern vorgestellt.
Schwerpunkte:
System des Verwaltungsrechtschutzes
• Formlose Rechtsbehelfe
• Förmliche Rechtsbehelfe
Das Widerspruchsverfahren
• Die Funktion eines Widerspruchsverfahrens
• Der Doppelcharakter des Widerspruchsverfahrens
• Stationen eines Widerspruchsverfahrens
Erfolgsaussichten des Widerspruchs
• Zulässigkeit des Widerspruchs
(Vertiefung der Aspekte Statthaftigkeit des Widerspruchs; frist- und ordnungsgemäße Einlegung eines Widerspruchs; Vertretung im Widerspruchsverfahren; Widerspruchsbefugnis)
• Begründetheit des Widerspruchs
• Besonderheiten des Nachbarwiderspruchs
• Entscheidungsmatrix im Widerspruchsverfahren
Entscheidungsbefugnisse im Widerspruchsverfahren
• Entscheidungskompetenz der Widerspruchsbehörde
• Widerspruchsbehörde und Ermessensentscheidung
• Heilung von formellen Fehlern im Widerspruchsverfahren
• Abhilfebescheid, Widerspruchsbescheid