Veranstaltungsdetails

Wohngeld- und Sozialrecht

Das Persönliche Budget in der Eingliederungshilfe

Termin
05.11.2025
Uhrzeit
9:00 - 12:15 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB250946
Dozent
Christian Au LL.M.
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Christian Au LL.M.

Christian Au LL.M.

Fachanwalt für Sozialrecht

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Inhalte

Durch das BTHG wurde der § 29 SGB IX, der die Grundlage des Persönlichen Budgets darstellt neu gestaltet. Gleichzeitig ist die Budgetverordnung außer Kraft getreten. Mit dem Persönlichen Budget soll das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Aber natürlich hat auch der Anspruch auf ein Persönliches Budget sowohl dem Grunde nach als auch der Höhe Grenzen.

Das Persönliche Budget kann gegenüber unterschiedlichsten Kostenträgern geltend gemacht werden. Zu nennen sind hier neben den Trägern der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe auch die Kranken- und Pflegeversicherungen sowie zum Beispiel alle Träger der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Kostenträger trifft hier eine gesteigerte Beratungs- und Unterstützungspflicht, die beispielsweise für die Eingliederungshilfe in § 106 SGB IX niedergeschrieben wurde.

In dieser Veranstaltung soll ein vertiefter Überblick zum Thema Persönliches Budget vermittelt werden. Es wird zunächst das Verfahren auf dem Weg zum Persönlichen Budget dargestellt. Sodann werden Leistungen verschiedener Kostenträger besprochen, die sich besonders gut für ein Persönliches Budget eignen. Aber auch Leistungen, die als Persönliches Budget kaum umsetzbar sind, werden aufgezeigt. Auch werden beispielhaft einige Kalkulationen eines Persönlichen Budgets vorgestellt. Nicht zuletzt wird auch auf die einschlägige Rechtsprechung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zum Persönlichen Budget eingegangen werden.

Zielgruppe

Leiter*innen und Mitarbeiter*innen von örtlichen und überörtlichen Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeträgern sowie anderen Rehabilitationsträgern, Wohlfahrts- und Sozial-verbänden, Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie öffentlichen Jugendhilfeträgern und sozialmedizinischen Fachdiensten.
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Inhaltlich zuständig

Petra Paul