Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Das ergänzende Verfahren zur Reparatur fehlerhafter Bauleitpläne: typische Fallkonstellationen

Termin
25.11.2025
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB254182
Dozentin
Nina Drüke
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozentin

Nina Drüke

Nina Drüke

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, überwiegend im Bau-, Planungs- und Umweltrecht tätig, BRANDI Rechtsanwälte, Paderborn

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Inhalte

Bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen, Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Satzungen sind zahlreiche verfahrens- und materiell-rechtliche Anforderungen einzuhalten. Der damit einhergehenden hohen Fehleranfälligkeit von Bauleitplänen und Satzungen soll das Recht der Planerhaltung (§§ 214 ff. BauGB) entgegenwirken: So sind dort Regelungen statuiert, die die Folgen von Fehlern begrenzen und Fehler beheben.

Als eines der wichtigsten Instrumente der Planerhaltung ist das "ergänzende Verfahren" zu nennen. Durch dieses Verfahren können fehlerhafte Pläne und Satzungen nach § 214 Abs. 4 BauGB nachträglich geheilt werden. Das Heilungsverfahren ist im Gesetz nicht detailliert beschrieben. Festgelegt ist lediglich, dass entsprechend geheilte Bauleitpläne oder Satzungen auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden können.

Im Webinar lernen Sie anhand typischer Fehlerkonstellationen den Anwendungsbereich und die inhaltlichen Grenzen des ergänzenden Verfahrens sowie die Vorgehensweise, deren Einhaltung für die Heilung des fehlerhaften Bauleitplanes unbedingt erforderlich ist, kennen.

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften ist im Sommer 2023 in Kraft getreten. Die Dozentin erläutert Ihnen die Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall, die Vermeidung von Redundanzen bei Änderung von Planentwürfen sowie die Verkürzung der Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne.
Des Weiteren erläutert die Dozentin Ihnen das Urteil des BVerwG vom 18.07.2023, wonach § 13b BauGB mit dem Unionsrecht unvereinbar ist, und die daraus resultierenden Auswirkungen sowie die Neuregelung in § 215a BauGB (Beendigung von Bebauungsplanverfahren und ergänzendes Verfahren für Bebauungspläne nach § 13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung).

Um praxisnah anhand Ihrer Problemfälle diskutieren zu können, können Sie bis zwei Wochen vor dem Webinar Ihre Fallgestaltungen und (kritischen) Beispiele bei fortbildung@vhw.de einreichen.

Zielgruppe

Beschäftigte der Bauämter (Bauverwaltung, Planung und Bauordnung), der Rechtsämter der kommunalen Gebietskörperschaften, ebenso Planer, Architekten, Ingenieure und auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts tätige Rechtsanwälte.
Hinweise zur Teilnahme
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar

Inhaltlich zuständig

Petra Lau