Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB
- Termin
- 08.09.2025
- Uhrzeit
- 9:30 - 16:00 Uhr
- VA-Typ | Nr.
- Webinar | WB254035
- Dozent
- Dr. Nils Gronemeyer
€ 395,00*
€ 325,00*
Veranstaltungsdetails
Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung
Art. 28 Abs. 2 GG verbürgt die Planungshoheit der Gemeinde. § 36 BauGB gewährleistet deshalb der Gemeinde ein Mitspracherecht bei der Beurteilung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben in ihrem Gemeindegebiet, soweit sie nicht durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes bereits von ihrer Planungshoheit Gebrauch gemacht hat.
Gerade in kleineren Kommunen ist Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens häufig kein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern der Entscheidung eines Ausschusses oder sogar des Rates vorbehalten. Die Gemeindevertreter sehen hierin häufig die Möglichkeit, auf die bauliche Entwicklung und Gestaltung in ihrer Gemeinde Einfluss zu nehmen. Sie verkennen dabei, dass es sich bei der Entscheidung über die Erteilung oder Versagung des gemeindlichen Einvernehmens um ein rechtliches Prüfungsverfahren handelt, das keine politischen Entscheidungsspielräume eröffnet, sondern nur die Möglichkeit bietet, planungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Das Einvernehmen nach § 36 BauGB hält jedoch nicht nur für die Gemeinde zahlreiche Fallstricke bereit, sondern auch für die Genehmigungsbehörde. Sie muss das Ersuchen um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens so formulieren, dass die im Gesetz geregelte Zwei-Monats-Frist auch ausgelöst wird. Sie muss dabei der Gemeinde alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen, damit diese die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens auch prüfen kann. Versagt die Gemeinde das Einvernehmen zu Unrecht, muss die Genehmigungsbehörde prüfen, ob sie das gemeindliche Einvernehmen ersetzen muss und auch dabei zahlreiche Formalien beachten.
Anhand der aktuellen Rechtsprechung und vor allem eigener Fälle aus der anwaltlichen Praxis wird der Dozent mit Ihnen die Grundsätze und Feinheiten des gemeindlichen Einvernehmens erarbeiten und Handlungsempfehlungen geben. Nutzen Sie die Gelegenheit zur Diskussion von Problemen mit dem erfahrenen Dozenten und den anwesenden Fachkollegen!
Besonders profitieren Sie von dem Webinar, wenn Sie Ihre aktuellen "Problemfälle" mitbringen: Gerne können Sie spezielle Fragen bis 14 Tage vor der Veranstaltung unter fortbildung@vhw.de einreichen. Wir leiten Ihre Schilderung an den Dozenten weiter und Ihr Praxisproblem wird im Webinar besprochen.