Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Brandschutz beim Bauen mit Holz

Termin
25.11.2025
Uhrzeit
9:30 - 16:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB254116
Dozent
Dipl.-Ing. Rainer Sonntag
Nicht-Mitglieder
€ 395,00*
vhw-Mitglieder
€ 325,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozent

Dipl.-Ing.                                                   Rainer Sonntag

Dipl.-Ing. Rainer Sonntag

Brandassessor, Sachverständiger für Vorbeugenden Brandschutz, Gesellschafter Brandschutz Consulting Giertlova.Sonntag.Merkt.GbR, vormals Lehrbeauftragter für Konzeptionellen Brandschutz an der TU München (Lehrstuhl Prof. Dr. Hausladen); Mitautor "Vorbeugender Brandschutz", Rote Hefte Kohlhammer Verlag Stuttgart, Mitautor "Brandschutzatlas" Feuertrutz-Verlag.

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Inhalte

Mit dem erhöhten Fokus auf umweltfreundliche Baustoffe rückt die Verwendung von Holz beim Bauen in den Mittelpunkt. Der Wunsch auch bei mehrgeschossigen Gebäuden Holz einzusetzen ist bei vielen Planenden da. Als brennbarer Baustoff sind hierbei Sicherheitsaspekte, insbesondere hinsichtlich der Rettungswege und der Brandausbreitung zu berücksichtigen. Die bisher strenge Vorschriftenlage ist anzupassen, sofern Holz verstärkt eingesetzt werden soll. Auch bei Sanierungen kann der Einsatz von Holz zur Verbesserung der Nachhaltigkeit beitragen. Trotzdem müssen die Brandschutzanforderungen und der Personenschutz in jedem Fall gewährleistet werden. Hierbei geht es um den Spagat zwischen Erhalt des Objektes, teilweise unter besonderer Beachtung des Denkmalschutzes, Bewertung der Funktionalität für die neue Nutzung, Umsetzung der architektonischen Überlegungen und ein Sicherheitsniveau, das auch unter dem Einsatz von Holzwerkstoffen genehmigungsfähig ist. Eine besondere Betrachtung bedarf der Einsatz von Holzwerkstoffen bei Sonderbauten. Die mit dem Einsatz von brennbaren Baustoffen verbundenen Risiken müssen auf die jeweilige Situation des Sonderbaus ausgepasst werden.

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen in Bauämtern, Architekt*innen, Bauingenieur*innen, Bausachverständige, Baujuristen*innen, Führungskräfte der Feuerwehren
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 5 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Ingenieurkammer Bau Nordrhein-Westfalen wurde beantragt. Die Teilnahmebescheinigung mit der Anerkennung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen können Sie auch zum Nachweis der Pflichtfortbildung bei den Architekten- bzw. Ingenieurkammern einiger weiterer Bundesländer verwenden. Nähe Informationen hierzu finden Sie auf unseren Internetseiten.

Info Pflichtfortbildungen:
www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
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Anwendungsdatei mit Installation
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Zugang mit Tablet oder Smartphone
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Inhaltlich zuständig

Yves Müller