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Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung) vorgelegt, der eine umfassende Novellierung des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung vorsieht.
Im Einzelnen sind u. a. vorgesehen:
- Vereinfachungen, Erleichterungen und weitere Änderungen bei formell- und materiell-rechtlichen Regelungen zur Bauleitplanung, insbes. zugunsten des Wohnungsbaus
- Änderung der Zulassungsvoraussetzungen für Wohnungsbau, Erleichterung bei Befreiungen, Einfügensfällen und Flüchtlingsunterbringung
- Neuregelungen zu Klimaschutz und -anpassung sowie erneuerbaren Energien
- Änderungen der BauNVO mit Versiegelungsfaktor, Verkaufsflächenzahl und Zulassung großflächiger Lebensmittelgeschäfte
Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Ein In-Kraft-Treten ist für Februar 2025 vorgesehen.
Für Baden-Württemberg hat das Landeskabinett eine Reform der Landesbauordnung beschlossen, aufbauend auf der Digitalisierungsnovelle aus dem November 2023. Sie soll 2025 in Kraft treten, mit folgenden Schwerpunkten:
- Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren bei Fristüberschreitung
- Ausweitung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens auf alle Vorhaben außer Sonderbauten
- Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
- Vereinfachungen von Umbauten und Aufstockungen durch erweiterten Bestandsschutz
- Neuregelungen zu Abstandsflächen und Brandschutz
- Einführung einer Typengenehmigung für serielles Bauen
Das Seminar möchte Sie frühzeitig auf die zahlreich zu erwartenden rechtlichen Neureglungen vorbereiten, gerade auch in der Kombination beider Gesetzes-Novellen. Die vorgesehenen Änderungen werden vorgestellt, erläutert und zu Ihrer konkreten Praxis in Bezug gesetzt. Als Präsenz-Seminar bietet es viel Raum für Fragen und Austausch.