Inhalte
Im Seminar wird der Boden- und Baumschutz auf Baustellen in allen Bereichen, von der Planung bis zur Bauausführung betrachtet, Regelwerke und gesetzliche Vorgaben behandelt sowie Lösungsansätze, von den Standardschutzmaßnahmen bis hin zu unkonventionellen Lösungen, vorgestellt.
Der Schutz von Boden und Bäumen bei Baumaßnahmen ist in Gesetzestexten und Normen geregelt. Häufig hapert es allerdings an der Umsetzung. Die Folge sind im Regelfall massive Schäden am Baumbestand. Damit einher gehen u. A.:
- eine Erhöhung der Gefahr für die Verkehrssicherheit
- Reduzierung der Wertmasse
- Verlust der klimatischen, sozialen und ökologischen Funktionen der Bäume.
Hohe Kosten für die Pflege beschädigter Bäume und Ersatzpflanzungen sowie Schäden durch umstürzende oder abbrechende Bäume und Baumteile sind durch einen konsequenten Baumschutz häufig vermeidbar.
Boden- und Baumschutz beginnt bei der Planung und Ausschreibung. In der Bauausführung müssen entwickelte Baumschutzkonzepte umgesetzt werden. Nur wenn die gesamte Kette des Baumschutzes von der Planung über die Ausschreibung bis zur Bauausführung konsequent umgesetzt wird, kann Baumschutz erfolgreich sein. Damit dies gelingt, ist eine baumfachliche Baubegleitung unabdingbar.
Die Notwendigkeit einer baumfachlichen Baubegleitung rückt immer mehr ins Bewusstsein der Verantwortlichen, sodass der Bedarf nach fachlich qualifizierten Baubegleitern stetig wächst.
Sie haben die Möglichkeit, eigene Praxisbeispiele im Seminar zu besprechen.
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen der Hoch-, Tief- und Straßenbauämter, der Grünflächen- und Umweltämter, der Bauhöfe, der Ordnungs- und Rechtsämter sowie der kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebe; weiterhin Fachkräfte von Hoch-, Tief- und Straßenbauunternehmen sowie Leitungsversorgungsunternehmen, Wohnungsunternehmen, Ingenieur-büros, Garten- und Landschaftsbaubetrieben, Baumpflegeunternehmen, Baumsachverständige, von Architekturbüros und Rechtsanwaltskanzleien sowie an alle, die sich informieren oder die baumfachliche Baubegleitung umsetzen wollen.
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
hier.
Hinweise
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Vortragsstunden aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architekten-/Ingenieurkammer).
Die Anerkennung als Pflichtfortbildung wird bei der Architektenkammer Nordrhein Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein Westfalen beantragt.
weitere Informationen zu Pflichtfortbildungen und Hinweise zu Anerkennung finden Sie hier: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Die Veranstaltung ist als Pflichtfortbildung zur Anerkennung bei der Ingenieurkammer Bau NRW beantragt.
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