Inhalte
Bäume werden im Rahmen von Bautätigkeiten - trotz einschlägiger Regelwerke und gesetzlicher Vorgaben zum Baumschutz auf Baustellen - immer wieder geschädigt.
Im Seminar wird der Baumschutz auf Baustellen von der Planung bis zur Ausführung behandelt. Die geltenden Regelwerke und gesetzlichen Vorgaben werden vorgestellt sowie die darin enthaltenden Maßnahmen zum Schutz oder zur Schadensminimierung von Bäumen bei Baumaßnahmen. Zudem werden positive sowie negative Praxisbeispiele gezeigt, die im Seminar diskutiert werden können.
Werden Baumschutzmaßnahmen missachtet, sind die Folgen für die betroffenen Bäume oftmals gravierend. Schäden im Wurzelbereich oder im Kronenraum können eine kurz- oder mittelfristige Beeinträchtigung der Stand- / Bruchsicherheit (Verkehrssicherheit) bedingen, sowie zu Vitalitätsverlusten bis hin zum Absterben der betroffenen Bäume führen. Des Weiteren werden die klimatischen, sozialen und ökologischen Funktionen, die Bäume übernehmen, beeinträchtigt.
Durch die Missachtung der einschlägigen Regelwerke zum Baumschutz auf Baustellen und dem Verlust oder der Beeinträchtigung von Bäumen gehen somit auch monetäre Werte verloren, so dass Schadensersatzansprüche entstehen (Methode KOCH). Auch auf diesen Punkt wird im Seminar eingegangen.
Die Notwendigkeit einer baumfachlichen Baubegleitung rückt immer mehr ins Bewusstsein der Verantwortlichen, sodass der Bedarf nach fachlich qualifizierten Baubegleitern stetig wächst.
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen der Hoch-, Tief- und Straßenbauämter, der Grünflächen- und Umweltämter, der Bauhöfe, der Ordnungs- und Rechtsämter sowie der kommunalen Ver- und Entsorgungsbetriebe; weiterhin Fachkräfte von Hoch-, Tief- und Straßenbauunter-nehmen sowie Leitungsversorgungsunternehmen, Wohnungsunternehmen, Ingenieurbüros, Garten- und Landschaftsbaubetrieben, Baumpflegeunternehmen, Baumsachver-ständige, von Architekturbüros und Rechtsanwaltskanzleien sowie an alle, die sich informieren oder die baumfachliche Baubegleitung umsetzen wollen.
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
hier.
Hinweise
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Vortragsstunden aus (geeignet auch zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer oder als Fortbildungsnachweis bei der Architekten-/Ingenieurkammer).
Die Anerkennung als Pflichtfortbildung wird bei der Architektenkammer Nordrhein Westfalen und der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein Westfalen beantragt.
weitere Informationen zu Pflichtfortbildungen und Hinweise zu Anerkennung finden Sie hier: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
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