Veranstaltungsdetails

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Umweltrecht und Klimaschutz

Ausgleich bei Eingriffen in den Wald - Praxisbeispiele anhand ausgewählter methodischer Ansätze

Termin
26.08.2025
Uhrzeit
9:00 - 12:00 Uhr
VA-Typ | Nr.
Webinar | WB255753
Dozierende
Dipl.-Ing. Britta Deiwick, Reinhold Wilke
Nicht-Mitglieder
€ 290,00*
vhw-Mitglieder
€ 240,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dipl.-Ing.                                                   Britta Deiwick

Dipl.-Ing. Britta Deiwick

Landschaftsplanerin und Landschaftsarchitektin bei der FPB - Freie Planungsgruppe Berlin, Aufgabenschwerpunkt: alle Instrumente der Umweltfolgenbewältigung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, u.a. Umweltprüfung in der Bauleitplanung, Eingriffsbilanzierung Landschaftsplanung. Mitautorin der Fortschreibung 2023 des Leitfadens zur Waldumwandlung und zum Waldausgleich im Land Berlin.

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Reinhold Wilke

Reinhold Wilke

Landschaftsplaner und Leiter a.D. des Fachbereichs Tiefbau, Verkehr, Stadtgrün und Umwelt der Stadt Bocholt. Thematische Schwerpunkte sind die Landschafts-und Freiraumplanung (u.a. Umweltprüfung und Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, Blau-Grün-Graue Infrastruktur), Fließgewässerrenaturierung (EU-WRRL), Integrierter Hochwasserschutz, Klimafolgenanpassung sowie integrierte Radverkehrsplanung.

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Inhalte

In Planungs- und Genehmigungsverfahren kommt es immer wieder zu Eingriffen in Waldbestände. Die Probleme beginnen schon bei der Definition, was ein Wald ist. Das Bundewaldgesetzt fasst dies in § 2 relativ weit: "Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. Als Wald gelten auch kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Waldwege, Waldeinteilungs- und Sicherungsstreifen, Waldblößen und Lichtungen, Waldwiesen, Wildäsungsplätze, Holzlagerplätze sowie weitere mit dem Wald verbundene und ihm dienende Flächen".

Eingriffe in den Wald werden in der Regel nach dem Bundeswaldgesetz und nach dem Bundesnaturschutzgesetz kompensiert. Die Länder haben dazu teilweise eigene Vorschriften und Handlungsanweisungen erlassen. Das Verhältnis dieser Gesetze und Regelwerke untereinander, insbesondere das Verhältnis zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, ist nicht immer eindeutig definiert. Waldausgleich nach den Kompensationspflichten entsprechend den Waldgesetzen und nach den Kompensationsverordnungen der Länder überlappen sich (Stichwort "Doppelkompensation").

Hat man diese Probleme geklärt, stehen entsprechende Flächen häufig nicht zur Verfügung. Potentielle Flächen für den Waldausgleich können beispielsweise aus artenschutzrechtlichen Gründen, Bedarfe der Landwirtschaft, Eignetumsverhältnissen oder wegen beabsichtigter Bauvorhaben nicht umgesetzt werden. Flächenpools bieten geeignete Flächen im gleichen oder angrenzendem Naturraum oft nicht an. Statt des Ersatzes des gerodeten Waldes in natura durch Ersatzaufforstung oder einer Waldaufwertung kommt dann häufig nur noch die Zahlung einer Walderhaltungsabgabe in Frage.

Unsere Dozierenden gehen diesen Fragen anhand von Praxisbeispielen nach. Erläutert wird die methodischen Herangehensweise und die Anwendung der bestehenden Regelungen in NRW und Berlin, hier explizit auf der Grundlage der aktuellen Fortschreibung des Berliner Leitfadens zur Waldumwandlung (Stand 2023)

Bitte reichen Sie uns Ihre Fragen und Fallbeispiele bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn an umweltrecht@vhw.de ein. Sie stellen dies in einem eigenen Programmpunkt am Ende des Webinars vor, wir diskutieren dann gemeinsam Lösungsmöglichkeiten.




Zielgruppe

Beschäftigte von Landesbehörden und Landkreisen, Städten und Gemeinden, die mit der Planung und Genehmigung von Waldumwandlungen befasst oder davon betroffen sind; Projektentwickler, Fachleute aus Planungs- und Ingenieurbüros, Verbänden, Forschungseinrichtungen und Entscheidungsgremien sowie im Verwaltungsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Hinweise zur Teilnahme
Über die Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung über 2,45 Vortragsstunden aus. Diese ist auch geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer.

Die Anerkennung der Veranstaltung als Pflichtfortbildung durch die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird beantragt. Diese wird auch von anderen Architektenkammern anerkannt.

Info Pflichtfortbildungen: www.vhw.de/fortbildung/pflichtfortbildungen
Technische Voraussetzungen für Ihre Teilnahme am Webinar
Für das Webinar nutzen wir Cisco Webex Meeting.

Anwendungsdatei mit Installation
Sie haben Webex Meeting bisher noch nicht genutzt? Dann werden Sie nach dem Anklicken des Zugangslinks aufgefordert, sich die Datei webex.exe herunterzuladen. Wir empfehlen das Herunterladen und die Installation der Anwendungsdatei, da Sie dann alle Interaktionsmöglichkeiten vollumfänglich nutzen können.
Browserzugang ohne Installation
Alternativ können Sie auch, ohne Installation, über Ihren Browser beitreten. Wir empfehlen eine aktuelle Version von Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge oder Safari für MacOS.
Zugang mit Tablet oder Smartphone
Mit der App von Webex für Android und iOS ist eine Teilnahme auch über ein Tablet oder Smartphone möglich.

Prüfen Sie die Beitrittsmöglichkeit mit unserem frei zugänglichen Test-Raum:
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Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2375 281 3625


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Inhaltlich zuständig

Porträtfoto von Eckhard Lange

Eckhard Lange