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Denkmaleigentümer haben sehr verschiedene Einstellungen zu den ihnen - via Kauf oder Erbfolge - gehörenden Bauwerken. Im Idealfall bewahrt ein Eigentümer sein Denkmal klaglos und ohne Rücksicht auf die Kosten. Oft sieht die Realität anders aus: Der eine möchte sein Denkmal intensiv nutzen und nimmt dazu ungenehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Veränderungen vor, der andere lässt es schlicht verfallen oder zerstört es gar gezielt. Nun sind die Denkmalbehörden gefordert, um denkmalpflegerische Ziele durchzusetzen! Hierfür steht ein vielfältiges Instrumentarium zur Verfügung - von der Baustellenstilllegung und Instandsetzungsverfügung über die Nutzungsuntersagung bis hin zu steuerlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen. Die zuständigen Behörden haben vielfach nicht ausreichende Erfahrungen im Umgang mit dem Ausnahmefall "Denkmal". Die Rechtslage ist anspruchsvoll, oft fehlt es an dem notwendigen politischen Rückhalt für die Anwendung der Rechtsinstrumente. Hier gibt das Seminar praktische Handreichungen. Es stellt die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zum Einschreiten dar und erläutert anhand einer Vielzahl praktischer Fälle die Anwendungsbereiche der einzelnen Sanktionen.
Die Rechtslage wird beispielhaft dargestellt am Denkmalgesetz NRW, das im Juni 2022 novelliert wurde. Auch für andere Bundesländer ist die Veranstaltung interessant, zumal das NRW Recht in anderen Bundesländern vergleichbar ist. Sollten Sie spezielle Fragen zu Ihrem Bundesland haben, bitten wir Sie, diese bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen!
Zielgruppe
Mitarbeiter(innen) von Oberen und Unteren Denkmalbehörden, von Denkmalpflegeämtern, Bauplanungs-, Bauaufsichts- oder Rechtsämtern, Bezirksregierungen, Oberfinanzdirektionen oder staatlichen Liegenschaftsverwaltungen, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsbaugesellschaften, Architektur-/Ingenieurbüros oder Anwaltskanzleien und last but no ch least Denkmaleigentümer(innen).
Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie
hier.Hinweise
Die Veranstaltung wurde von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen als Pflichtfortbildung mit 7 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung mit der Reg-Nr. 24-500009-340 anerkannt.
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