Veranstaltungsdetails

Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung

Aufgaben und Befugnisse der Denkmalbehörden von A - Z

Für alle Bundesländer geeignet

Termin
22.09.2025
Uhrzeit
9:30 - 16:30 Uhr
Ort | Bundesland
Köln | Nordrhein-Westfalen
VA-Typ | Nr.
Präsenzveranstaltung | NW254001
Dozierende
Dr. Alexander Beutling, Birgit Herkelmann-Mrowka
Nicht-Mitglieder
€ 435,00*
vhw-Mitglieder
€ 370,00*
(*) Preise umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 22 UStG

Dozierende

Dr.                                                          Alexander Beutling

Dr. Alexander Beutling

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln. Dozent an der Hagen Law School, AnwaltMediator (DAA). Er berät die öffentliche Hand und private Unternehmen im Bereich des öffentlichen Bau- und Planungsrechts, des Infrastrukturrechts sowie des Denkmalrechts. Weitere Schwerpunkte sind das Umwelt- und Klimaschutzrecht.

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Birgit Herkelmann-Mrowka

Birgit Herkelmann-Mrowka

Seit 2011 Präsidentin des Verwaltungsgerichts Köln, zuvor Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht in Münster.  Ein Schwerpunkt der richterlichen Tätigkeit ist das Denkmalrecht - seit mehr als 10 Jahren im Rheinland, zu Beginn der richterlichen Laufbahn Anfang der 1990er Jahre in Westfalen.

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Inhalte

Denkmaleigentümer haben sehr verschiedene Einstellungen zu den ihnen - via Kauf oder Erbfolge - gehörenden Bauwerken. Im Idealfall bewahrt ein Eigentümer sein Denkmal klaglos und ohne Rücksicht auf die Kosten. Oft sieht die Realität anders aus: Der eine möchte sein Denkmal intensiv nutzen und nimmt dazu ungenehmigte und auch nicht genehmigungsfähige Veränderungen vor, der andere lässt es schlicht verfallen oder zerstört es gar gezielt. Nun sind die Denkmalbehörden gefordert, um denkmalpflegerische Ziele durchzusetzen! Hierfür steht ein vielfältiges Instrumentarium zur Verfügung - von der Baustellenstilllegung und Instandsetzungsverfügung über die Nutzungsuntersagung bis hin zu steuerlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen. Die zuständigen Behörden haben vielfach nicht ausreichende Erfahrungen im Umgang mit dem Ausnahmefall "Denkmal". Die Rechtslage ist anspruchsvoll, oft fehlt es an dem notwendigen politischen Rückhalt für die Anwendung der Rechtsinstrumente. Hier gibt das Seminar praktische Handreichungen. Es stellt die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten zum Einschreiten dar und erläutert anhand einer Vielzahl praktischer Fälle die Anwendungsbereiche der einzelnen Sanktionen.
Die Rechtslage wird beispielhaft dargestellt am Denkmalgesetz NRW, das im Juni 2022 novelliert wurde. Auch für andere Bundesländer ist die Veranstaltung interessant, zumal das NRW Recht in anderen Bundesländern vergleichbar ist. Sollten Sie spezielle Fragen zu Ihrem Bundesland haben, bitten wir Sie, diese bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung einzureichen!

Zielgruppe

Mitarbeiter(innen) von Oberen und Unteren Denkmalbehörden, von Denkmalpflegeämtern, Bauplanungs-, Bauaufsichts- oder Rechtsämtern, Bezirksregierungen, Oberfinanzdirektionen oder staatlichen Liegenschaftsverwaltungen, Wohnungsunternehmen oder Wohnungsbaugesellschaften, Architektur-/Ingenieurbüros oder Anwaltskanzleien und last but no ch least Denkmaleigentümer(innen).

Gesundheitsschutz hat Priorität

Informationen über Maßnahmen zum Infektionsschutz bei Präsenzveranstaltungen finden Sie hier.

Inhaltlich zuständig

Eva Isabel Spilker

Organisatorisch zuständig

Sigrid Fröhlich

Organisation

Anschrift

vhw-Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149
53129 Bonn

Veranstaltungsort