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Das Waffenrecht ist sowohl in der Verwaltung als auch bei Volljuristen eine weitgehend unbekannte und komplexe Materie. Die zahlreichen Querverweise und Begleitwerke, wie die AWaffV und WaffVwV, sowie die landesspezifischen Ausführungsverordnungen stellen selbst erfahrene Rechtsanwender vor große Herausforderungen. Berührungspunkte mit dem Waffenrecht er-geben sich in vielfältigen Konstellationen innerhalb der Verwaltung und der Wirtschaft. Schießsport- und Jagdvereine müssen ihr Wissen stets auf dem aktuellen Stand halten, da sie und ihre Mitglieder regelmäßig von der Verwaltung überprüft werden. Büchsenmacher, Waffenhändler und andere Gewerbetreibende im Sinne des Waffengesetzes unterliegen strengen Anforderungen an Compliance, um strafrechtliche Risiken zu vermeiden.
Darüber hinaus besteht ein breites gesellschaftliches Interesse an einem effektiven Vollzug des Waffenrechts, insbesondere im Umgang mit sogenannten Querdenkern, Reichsbürgern, Selbstverwaltern und radikalisierten Gruppierungen wie Nordkreuz, Flügel oder der Identitären Bewegung. Gleichzeitig gibt es berechtigte Interessen am legalen Waffenbesitz, etwa von Sportschützen, Jägern und Sammlern.
Ausführende Behörden im Bereich Waffenrecht sind in erster Linie die Ordnungs- und Vollzugsämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Unterstützung leisten darüber hinaus die Kriminal- und Polizeibehörden, der Zoll und die Bundespolizei. Jüngste Ereignisse und Novellen des Waffengesetzes haben neue Fragestellungen und Pflichten für die Normadressaten geschaffen. Dieses Seminar vermittelt praxisnah die wichtigsten rechtlichen und tatsächlichen Neuerungen, um Sie umfassend auf die Herausforderungen im Bereich des Waffenrechts vorzubereiten.
Zielgruppe
Mitarbeitende, Führungs- und Fachkräfte der Ordnungs-, Vollzugs-, Aufsichts- und Rechtsämter von Städten, Gemeinden und Kreisen sowie Waffenbesitzer, Gewerbetreibende, Berufswaffenträger und Rechtsanwälte.
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