Maßgeblich für die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist die im Bescheid über die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung festgesetzte Teilzeitquote. Verrichtet der Beamte über die Teilzeitquote hinaus Dienst, um diese Zeit auf einem Lebensarbeitszeitkonto – etwa zur Ermöglichung der Altersteilzeit – anzusparen, führt dies im Fall der Unmöglichkeit der Inanspruchnahme der "erdienten" Freistellung grundsätzlich nicht zur versorgungsrechtlichen Berücksichtigung. Dies gilt
... weiterlesenMaßgeblich für die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist die im Bescheid über die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung festgesetzte Teilzeitquote. Darüber hinaus geleistete Mehr- oder Zuvielarbeit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Versorgung. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 9. November 2023 heute entschieden (Az: BVerwG 2 C 12.22).
Der Kläger im Revisionsverfahren ist ein mittlerweile pensionierter Berufsschullehrer aus Baden-Württemberg. Er war Anfang
... weiterlesenDer Bundesrat setzt sich für eine Verschärfung des Strafrechts ein, um effektiver gegen extremistische Chatgruppen im öffentlichen Dienst vorgehen – und damit das Vertrauen in den Rechtsstaat stärken zu können. Am 20. Oktober 2023 beschlossen die Länder auf Anregung von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Schwächen des bisherigen Rechts
Hintergrund der Bundesratsinitiative sind Fälle, in denen
Der Sächsische Landtag hat am 20. September 2023 das neue Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen verabschiedet. Das Gesetz, das vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) erarbeitet wurde, löst das bisherige Sächsische Frauenförderungsgesetz aus dem Jahr 1994 ab.
Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
In ihrer Rede vor dem Sächsischen Landtag betonte Gleichstellungsministerin Katja Meier die
... weiterlesenEin Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 28. August 2023 entschieden (Az.: 2 AZR 17/23;
... weiterlesenDas Land Nordrhein-Westfalen hat es zu Recht abgelehnt, einen Kommissaranwärter aus Gütersloh, der während seiner Ausbildung heimlich ein Gespräch mit einem Landesbediensteten aufgezeichnet und im Rahmen eines Dienstunfallverfahrens widersprüchliche Angaben gemacht hat, in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Polizeivollzugsdienst zu übernehmen. Mit dem am 1. Juni 2023 verkündetem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) entschieden, dass die auf diese Vorgänge
... weiterlesenDer Bundestag stimmte bereits am 20. April 2023 für den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts (BR Drs. 158/23). In der Sitzung des Bundesrates am 12. Mai 2023 stimmten die Länder dem Gesetz ebenfalls zu, fassten jedoch zudem eine begleitende Entschließung (BR Drs. 158/23), in der sie u. a. fordern, Hindernisse bei der Gewährleistung des uneingeschränkten Zugangs zu Leistungen der Pflegeversicherung für alle Menschen mit Behinderungen zu beseitigen.
... weiterlesenDie Stadt Müllheim muss ihrer früheren Bürgermeisterin die Differenz zu den Bezügen nach der nächsthöheren Besoldungsgruppe erstatten. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg auf die mündliche Verhandlung vom 3. März 2023 entschieden (Az. 5 K 664/21).
Die frühere Müllheimer Bürgermeisterin hatte im März 2021 eine Schadensersatzklage gegen die Stadt Müllheim auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz, erhoben. Sie machte
Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Verdienstungleichheit begrenzt sich jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste. Nicht am Erwerbsleben teilzunehmen oder in Teilzeit zu arbeiten, birgt mittel- bis langfristige Verdienstfolgen. Der "Gender Gap Arbeitsmarkt" als neuer Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit betrachtet mehrere Dimensionen: Neben der Verdienstlücke pro Stunde macht er Unterschiede in der
... weiterlesenDie Sächsische Staatsregierung hat am 17. Januar im Kabinett beschlossen, den vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) erarbeiteten Entwurf für ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen zur Anhörung von Verwaltung, Verbänden und Interessenvertretungen freizugeben.
Das Gleichstellungsgesetz soll das aus dem Jahr 1994 stammende Sächsische Frauenförderungsgesetz ablösen. Über
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