Bundesebene,
Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung,
Umweltrecht und Klimaschutz
Am 17. Dezember startete die Bewerbungsphase für den KfW Award Leben 2025. Der Award wird von der KfW Bankengruppe zum zweiten Mal ausgeschrieben.
Der Klimawandel, die Digitalisierung sowie der demografische Wandel stellen unsere Städte und Kommunen vor enorme Herausforderungen. Es braucht innovative Konzepte und mutige Lösungen für die Kommunen von morgen. Vieles ist in Deutschland bereits umgesetzt worden. Um nachhaltige und zukunftsweisende Projekte in den Kommunen ins Rampenlicht zu
Kurz vor Ende der Legislaturperiode des Bundestages hatte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2024 am 20. Dezember noch die Gelegenheit, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Transformation des Vergaberechts Stellung zu nehmen. Der federführende Wirtschaftsausschuss begrüße zwar das Ziel des Gesetzentwurfs, bezweifele aber mit Blick auf die Haushaltshoheit der Länder und die kommunale Selbstverwaltung, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz für Vorgaben zu den
Sinkende Bieterzahlen, volatile Marktbedingungen sowie steigende Anforderungen an Nachhaltigkeit und Innovation stellen die Beschaffungsabteilungen vor Herausforderungen. Wie öffentliche Auftraggeber in dieser dynamischen Landschaft optimal agieren können, zeigt ein Leitfaden zur Markterkundung des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung (KOINNO) und der Universität der Bundeswehr.Der Leitfaden soll öffentliche Auftraggeber dabei unterstützen, durch strukturierte Marktanalysen und den
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 die von dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten sogenannten "Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich" beschlossen.
Mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird die Wertgrenze für Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen für Vergabestellen des Bundes von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Die Erhöhung wird auf ein
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 11. Dezember 2024 im Bundestag die sogenannte Vertrauensfrage beantragt. Am 16. Dezember 2024 haben die Mitglieder des Bundestages dem Bundeskanzler nicht das Vertrauen ausgesprochen. Nun kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen und es kommt zu Neuwahlen. Voraussichtlich am 23. Februar 2025 wird der Deutsche Bundestag neu gewählt werden. Quelle/Weitere Informationen: Die Bundesregierung, Mitteilung vom 16. Dezember
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihren politischen Leitlinien eine Überarbeitung der Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen angekündigt. Die Überarbeitung soll die Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge modernisieren, insbesondere durch die Berücksichtigung von Startups und Innovatoren aus der EU. Sie soll es ermöglichen, bei der öffentlichen Auftragsvergabe in bestimmten strategischen Sektoren europäischen Produkten den Vorzug zu geben.
Bundesebene,
Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung,
Umweltrecht und Klimaschutz
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 verabschiedet. Übergreifendes Ziel ist es, Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur in Deutschland klimafest zu gestalten. Die Strategie benennt dafür 33 Ziele und über 180 Maßnahmen für die Vorsorge vor Extremereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser, die im Zuge des Klimawandels voraussichtlich häufiger und extremer werden. Mit der Vorlage der Strategie setzt
Am 10. Dezember 2024 sind neue EU-Vorgaben in Kraft getreten, die für bessere Luftqualität in Europa sorgen sollen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die überarbeitete Luftqualitätsrichtlinie (EU 2024/2881 vom 23.10.2024) in nationales Recht umzusetzen.
Die neuen Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub (PM2,5 und PM10), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxyd (SO2) orientieren sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. Die EU-Kommissarin für Umwelt,
Schleswig-Holstein / Hamburg,
Vergabe- und Bauvertragsrecht
Am 6. Dezember 2024 ist das Gesetz zur Änderung des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Für Vergabeverfahren, die vor dem 6. Dezember 2024 begonnen wurden, ist nach der Übergangsregelung des § 6 das VGSH in der bis zum Ablauf des 5. Dezember 2024 geltenden Fassung anzuwenden.
Nordrhein-Westfalen,
Vergabe- und Bauvertragsrecht
Mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitales des Landes NRW vom 26. November 2024 wurden die kommunalen Vergabegrundsätze verlängert bzw. verstetigt sowie überarbeitet. Die Änderungen sind unter der Ausgabe 2024 Nr. 38 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2024 S. 1073-1079) worden. Sie sind bereits in Kraft getreten. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium der Finanzen NRW/vergabe.NRW, Mitteilung vom