Präsenzveranstaltungen – Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie wichtige Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Präsenzveranstaltungen.
Wie kann ich mich zu einer Präsenzveranstaltung anmelden?
Unsere Veranstaltungen können Sie ganz bequem per online-Anmeldung über unsere Webseite www.vhw.de/fortbildung buchen.
Wie sehe ich, ob bei einer Präsenzveranstaltung noch Plätze frei sind?
Ist eine Veranstaltung über unsere Webseite www.vhw.de/fortbildung buchbar, so sind auch noch Plätze frei. Ist die Veranstaltung bereits ausgebucht, können Sie sich auf die Warteliste eintragen. Unser Kundenservice informiert Sie zeitnah, wenn Sie an der Veranstaltung noch teilnehmen können.
Wann muss ich die Teilnahmegebühren bezahlen?
Die Teilnahmegebühren sind 10 Tage nach Rechnungsversand fällig. Die Rechnungen werden am ersten Veranstaltungstag auf elektronischen Weg versandt.
Kann ich die Teilnahmegebühr in Raten bezahlen?
Kann die Teilnahmegebühr laut der Veranstaltungsankündigung in mehreren, regel- und gleichmäßigen Raten gezahlt werden, ist deren genaue Höhe und Fälligkeit in der Ankündigung einer Veranstaltung dargestellt. Die Raten können per Bankeinzug abgebucht werden, wenn uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.
Was beinhalten die Teilnahmegebühren bei Präsenzveranstaltungen?
In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen und Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. Etwaige Kosten für Übernachtung/Abendessen/Frühstück sind nicht enthalten.
Wie kann ich meine Anmeldung/Buchung stornieren? Werden Stornogebühren fällig?
Für Abmeldungen oder Stornierungen einer oder mehrerer Anmeldungen, die bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform zugehen, fallen keine Stornogebühren an. Erfolgt die Abmeldung/Stornierung später, werden 50 % der Teilnahmegebühr, maximal jedoch 500 Euro pro gebuchtem Teilnehmer, fällig. Geht bis einen Tag vor der Veranstaltung keine Abmeldung oder Stornierung ein, ist die Teilnahmegebühr weiterhin fällig.
Ist ein Teilnehmertausch möglich, wenn ich bzw. der von mir angemeldete Teilnehmer die Präsenzveranstaltung nicht besuchen kann?
Ein Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn in Textform bei unserem Kundenservice an kundenservice@vhw.de oder beim Seminarbetreuer zu melden und ohne zusätzliche Kosten möglich.
Geht bis einen Tag vor der Veranstaltung keine Abmeldung oder Stornierung ein oder nimmt kein Teilnehmer oder ein Teilnehmer nur zeitweise an der Veranstaltung teil, ist die Teilnahmegebühr weiterhin fällig.
Werde ich über Programmänderungen und Absage von Präsenzveranstaltungen durch den vhw informiert?
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Dozierenden- oder auch Ortswechsel vorbehalten, um auf kurzfristige Änderungen der Rahmenbedingungen angemessen reagieren zu können. Wir informieren Sie jeweils zeitnah über wesentliche Änderungen und spätestens bei Beginn der Veranstaltung über Änderungen, welche nur unwesentliche Veränderungen des Angebots umfassen wie z. B. Dozierendenwechsel, Änderungen im Veranstaltungsablauf, zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes und zeitliche Anpassungen.
Unsere Veranstaltungen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl kalkuliert, weshalb wir uns die Absage/die Stornierung von Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl vorbehalten.
Müssen wir eine Veranstaltung aus von uns zu vertretenden Gründen absagen und können wir keine Ersatzveranstaltung anbieten, erstatten wir Ihnen die bezahlte Teilnahmegebühr.
Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?
Nach dem Besuch einer Präsenzveranstaltung und bei Eintrag in die Anwesenheitsliste erhalten Sie von der Seminarbetreuung vor Ort Ihre Teilnahmebescheinigung, welche die gehörten Zeitstunden und ggf. die Anerkennung/Eignung als Pflichtfortbildung vermerkt.
Ist die Präsenzveranstaltung zur Pflichtfortbildung geeignet?
Ob eine vhw-Veranstaltung als Pflichtfortbildung bei Kammern und Berufsverbänden anerkannt oder geeignet ist, können Sie der Veranstaltungsankündigung entnehmen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung der Anerkennungsfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Kammern einen Vorlauf von bis zu 7 Wochen vor Veranstaltungstermin benötigen.