
Anerkennung für Ihre Berufsgruppe
Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, Immobilienverwalterinnen und -verwalter sowie Fachanwältinnen und Fachanwälte sind zur regelmäßigen beruflichen Fortbildung verpflichtet. Ein Großteil der vhw-Angebote erfüllt die Anforderungen an Pflichtfortbildungen – ob Webinar, Lehrgang, Tagung oder Workshop – und ist dabei alltagsnah und praxisbezogen.
Ob eine Veranstaltung geeignet ist, entnehmen Sie den jeweiligen Veranstaltungsdetails. Unsere Teilnahmebescheinigungen gelten häufig in mehreren Bundesländern gleichzeitig – auf Wunsch beantragen wir die Anerkennung auch für weitere Kammern. Weitere Informationen zu den Regelungen je Berufsgruppe finden Sie auf dieser Seite.
Beliebte Pflichtfortbildungen
Springe zum Ende des Veranstaltungs-Sliders
Pflichtfortbildungen für Architekten Anerkennung bei Architektenkammern
Webinare, die zur Pflichtfortbildung geeignet und bundesweit von Interesse sind, lassen wir bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkennen. Welche weiteren Architektenkammern diese Teilnahmebescheinigung als Nachweis akzeptieren, erfahren Sie in unserer Übersicht „Regelungen der Bundesländer“.
Für Kammern mit eigenständigem Anerkennungsverfahren stellen wir auf Wunsch einen Antrag (Vorlauf bis zu 7 Wochen).
Übersicht Regelungen der Bundesländer
Pflichtfortbildungen für Ingenieure Anerkennung bei Ingenieurskammern
Webinare, die zur Pflichtfortbildung geeignet und bundesweit von Interesse sind, lassen wir bei der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen anerkennen. Welche weiteren Ingenieurkammern diese Teilnahmebescheinigung als Nachweis akzeptieren, erfahren Sie in unserer Übersicht „Regelungen der Bundesländer“.
Für Kammern mit eigenständigem Anerkennungsverfahren stellen wir auf Wunsch einen Antrag (Vorlauf bis zu 7 Wochen).
Übersicht Regelungen der Bundesländer
Pflichtfortbildungen für Immobilienverwalter Anerkennung nach Gewerbeordnung
Ob wir eine Veranstaltung zur Pflichtfortbildung nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b MaBV für geeignet halten, können Sie dem Programmblatt oder den Hinweisen zur Teilnahme entnehmen.
Die Entscheidung, ob diese Veranstaltung als Pflichtfortbildung anerkannt wird, liegt bei der jeweils für die Prüfung Ihres Weiterbildungsnachweises zuständigen Behörde.

Pflichtfortbildungen für Fachanwälte Anerkennung bei Anwaltskammern
Ob wir eine vhw-Veranstaltung zur Pflichtfortbildung nach § 15 FAO für geeignet halten, können Sie dem Programmblatt oder den Hinweisen zur Teilnahme entnehmen.
Die Rechtsanwaltskammern haben sich darauf geeinigt, keine Vorabzertifizierungen bestimmter Veranstaltungen zu erteilen. Sofern Sie sich bezüglich der Anerkennung einer Weiterbildung unsicher sind, sollten Sie die Rechtsanwaltskammer um eine unverbindliche Einschätzung bitten.
Stand: August 2026 (alle Angaben ohne Gewähr)