Unser ExpertInnen-Team wird Sie am 13./14. März auf den neuesten Stand zum Abgabenrecht bei Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in Thüringen bringen.
Bundesebene,
Stadtentwicklung und Bürgerbeteiligung,
Umweltrecht und Klimaschutz
Am 17. Dezember startete die Bewerbungsphase für den KfW Award Leben 2025. Der Award wird von der KfW Bankengruppe zum zweiten Mal ausgeschrieben.
Der Klimawandel, die Digitalisierung sowie der demografische Wandel stellen unsere Städte und Kommunen vor enorme Herausforderungen. Es braucht innovative Konzepte und mutige Lösungen für die Kommunen von morgen. Vieles ist in Deutschland bereits umgesetzt worden. Um nachhaltige und zukunftsweisende Projekte in den Kommunen ins Rampenlicht zu
In Sachsen-Anhalt ist die bis zum 31. Dezember 2024 befristete Anhebung der Wertgrenzen, bis zu denen vereinfachte Vergabeverfahren möglich sind, in modifizierter Form verlängert worden.
Das baden-württembergische Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat die Verwaltungsvorschrift über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) überarbeitet, welche die Vergabe von Aufträgen durch kommunale Auftraggeber im Unterschwellenbereich regelt. Seit 1. Januar 2025 gelten für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen für die Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und die Verhandlungsvergabe eine Wertgrenze von 221.000 Euro, für
Die von Ministerpräsident Dr. Markus Söder im Juni 2024 als "kleine Revolution im bayerischen Vergaberecht" angekündigten Änderungen in Art. 20 BayWiVG sind nun in Kraft getreten. Seit 1. Januar 2025 gelten für staatliche und kommunale Auftraggeber folgende Wertgrenzen:
Vergabe von Liefer-, Dienst- oder freiberuflichen Leistungen
Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsvergabe bis 221.000 Euro,
Im Vorgriff auf die Novellierung der Verwaltungsvorschrift "Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz" vom 18. August 2021 (MinBI. S. 91) hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in seinem Rundschreiben vom 31. Dezember 2024 unter anderem die Wertgrenzen für nichtöffentliche Vergabeverfahren erhöht.
Kurz vor Ende der Legislaturperiode des Bundestages hatte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2024 am 20. Dezember noch die Gelegenheit, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Transformation des Vergaberechts Stellung zu nehmen. Der federführende Wirtschaftsausschuss begrüße zwar das Ziel des Gesetzentwurfs, bezweifele aber mit Blick auf die Haushaltshoheit der Länder und die kommunale Selbstverwaltung, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz für Vorgaben zu den
Bundesebene,
Wohnungswirtschaft und Gewerbeimmobilien
Im Bundesrat wurde am 20. Dezember 2024 eine Gesetzesinitiative von sechs Ländern vorgestellt (BR Drs. 606/24), die das Ziel verfolgt, die sogenannte Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 zu verlängern.
Bestehende Regelung läuft aus Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2015 eingeführt und läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Mit ihrem Vorstoß wollen die Länder das Instrument erneut bis zum 31. Dezember 2029 verlängern.
Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt (BR Drs. 536/24)beschlossen.
Der Entwurf geht auf eine Initiative des Freistaates Bayern zurück und sieht Änderungen im Asylgesetz vor. Die Neuregelungen sehen vor, dass grundsätzlich jedem Ausländer während eines laufenden Asylverfahrens nach drei Monaten die Aufnahme einer Arbeit erlaubt werden kann, unabhängig von der Art der Unterbringung. Bisher gilt dies
Sinkende Bieterzahlen, volatile Marktbedingungen sowie steigende Anforderungen an Nachhaltigkeit und Innovation stellen die Beschaffungsabteilungen vor Herausforderungen. Wie öffentliche Auftraggeber in dieser dynamischen Landschaft optimal agieren können, zeigt ein Leitfaden zur Markterkundung des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung (KOINNO) und der Universität der Bundeswehr.Der Leitfaden soll öffentliche Auftraggeber dabei unterstützen, durch strukturierte Marktanalysen und den
Bundesebene,
Wohnungswirtschaft und Gewerbeimmobilien
Die Bundesregierung hat 18. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnraummietrechts beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf sieht insbesondere vor, Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Wohnraummiete umzusetzen, die sich mit dem Mieterschutz befassen.