Bundesebene,
Wohnungswirtschaft und Gewerbeimmobilien
Die Bundesregierung hat 18. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnraummietrechts beschlossen. Der vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Entwurf sieht insbesondere vor, Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Wohnraummiete umzusetzen, die sich mit dem Mieterschutz befassen.
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 die von dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten sogenannten "Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich" beschlossen.
Mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird die Wertgrenze für Direktaufträge für Liefer- und Dienstleistungen für Vergabestellen des Bundes von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Die Erhöhung wird auf ein
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 11. Dezember 2024 im Bundestag die sogenannte Vertrauensfrage beantragt. Am 16. Dezember 2024 haben die Mitglieder des Bundestages dem Bundeskanzler nicht das Vertrauen ausgesprochen. Nun kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen und es kommt zu Neuwahlen. Voraussichtlich am 23. Februar 2025 wird der Deutsche Bundestag neu gewählt werden. Quelle/Weitere Informationen: Die Bundesregierung, Mitteilung vom 16. Dezember
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihren politischen Leitlinien eine Überarbeitung der Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen angekündigt. Die Überarbeitung soll die Regeln zur Vergabe öffentlicher Aufträge modernisieren, insbesondere durch die Berücksichtigung von Startups und Innovatoren aus der EU. Sie soll es ermöglichen, bei der öffentlichen Auftragsvergabe in bestimmten strategischen Sektoren europäischen Produkten den Vorzug zu geben.
Bundesebene,
Städtebau-, Bauordnungsrecht, Raumordnung,
Umweltrecht und Klimaschutz
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2024 die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 verabschiedet. Übergreifendes Ziel ist es, Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur in Deutschland klimafest zu gestalten. Die Strategie benennt dafür 33 Ziele und über 180 Maßnahmen für die Vorsorge vor Extremereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser, die im Zuge des Klimawandels voraussichtlich häufiger und extremer werden. Mit der Vorlage der Strategie setzt
Bundesebene,
Wohnungswirtschaft und Gewerbeimmobilien
Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2024 den vom Bundesminister der Justiz vorgelegte Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Der Entwurf sieht zwei wesentliche Änderungen an den gesetzlichen Regelungen über die Mietpreisbremse vor.
Erstens soll die Verordnungsermächtigung für die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert werden, also um insgesamt vier Jahre. Den Landesregierungen wird so ermöglicht, durch Rechtsverordnung auch über den 31. Dezember 2025 hinaus
Am 10. Dezember 2024 sind neue EU-Vorgaben in Kraft getreten, die für bessere Luftqualität in Europa sorgen sollen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die überarbeitete Luftqualitätsrichtlinie (EU 2024/2881 vom 23.10.2024) in nationales Recht umzusetzen.
Die neuen Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub (PM2,5 und PM10), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxyd (SO2) orientieren sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. Die EU-Kommissarin für Umwelt,
Nordrhein-Westfalen,
Vergabe- und Bauvertragsrecht
Mit Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitales des Landes NRW vom 26. November 2024 wurden die kommunalen Vergabegrundsätze verlängert bzw. verstetigt sowie überarbeitet. Die Änderungen sind unter der Ausgabe 2024 Nr. 38 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2024 S. 1073-1079) worden. Sie sind bereits in Kraft getreten. Quelle/Weitere Informationen: Ministerium der Finanzen NRW/vergabe.NRW, Mitteilung vom
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte ab der ersten Überstunde denselben Anspruch auf Zuschläge wie ihre vollzeitbeschäftigten Kollegen haben. Teilzeitkräfte dürfen bei Überstundenzuschlägen somit nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitbeschäftigte. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen, so das BAG in seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 (Az.: 8 AZR 370/20).
Arbeitgeber können vom Staat keine Erstattung von Zahlungen verlangen, die sie an ihre Arbeitnehmer für einen Zeitraum geleistet haben, in dem diese sich wegen des Verdachts der Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befanden, wenn den Arbeitnehmern ein Anspruch auf Weiterzahlung ihres Arbeitsentgelts zustand. Ein solcher Anspruch konnte sich aus § 616 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergeben, wenn der Arbeitnehmer für eine verhältnismäßig nicht